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Bonus-Gelder für Räte: Grünen-Antrag gescheitert

lo; 17. Feb 2017, 10:07 Uhr
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Bonus-Gelder für Räte: Grünen-Antrag gescheitert

lo; 17. Feb 2017, 10:07 Uhr
Nümbrecht - Rat diskutierte über das „Landesgesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“, das eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Lokalpolitiker vorsieht.
Eher frostig war die Atmosphäre im Ratssaal der Gemeinde Nümbrecht. Das „Landesgesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“, das zurzeit Thema in den kommunalen Gremien ist (siehe Bericht), hatte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen veranlasst, unter dem Motto „Gegen die Monetarisierung des Ehrenamts“ einen Antrag zu stellen, der auf den Verzicht der Zusatzleistungen abzielt. Nach einem gescheiterten Anlauf im Haupt- und Finanzausschuss (Link zum Ursprungsantrag), hatte die Grünen im Rat mit einer geänderten Vorlage (siehe Link) einen zweiten Vorstoß gewagt – das Gesetz war im Landtag übrigens von den Bündnisgrünen mitinitiiert worden.



Sprecher Rainer Gottschlich führte aus, dass Nümbrecht weiterhin eine Nothaushaltskommune und Sparen oberste Pflicht sei. Es sei ethisch nicht zu vertreten, dass Kommunalpolitiker Bonusgelder erhalten, während andere ehrenamtliche Hilfe „kaum bis gar nicht“ gefördert werde. Bürgermeister Hilko Redenius wollte Gottschlich vom Grundsatz her nicht widersprechen, allerdings sei der Rat die falsche Adresse für einen solchen Antrag. „Nur der Landtag kann das Gesetz anders formulieren“, betonte der Rathauschef, der detailliert auf die rechtlichen Vorgaben und den Ermessensspielraum des Rates einging.

Im Ergebnis hielt er fest, dass selbst bei Würdigung des zu Beginn der Woche veröffentlichten Erlasses des Landes kein Nümbrechter Ausschuss wegen „geringer Tagungshäufigkeit“ - analog zum von vorneherein von der Regelung ausgenommenen Wahlprüfungsausschuss - als Ausnahme gewertet werden kann. Dies sei ihm auch von der Kommunalaufsicht bestätigt worden. Durchschnittlich sind vier bis fünf Sitzungen im Jahr anberaumt.

Von anderer Seite ernteten die Grünen unverhohlene Kritik. „Die Formulierung grenzt an Beleidigung und der Inhalt ist eindeutig rechtswidrig“, nahm sich Gerhard Dittich (CDU) die Grundversion des Antrags zur Brust und attestierte der Gegenseite, auf „Wahlkampfmodus“ umgestellt zu haben. Jürgen Rogowski von der SPD schlug in dieselbe Kerbe, bezeichnete Wortwahl und Formulierung als „niveaulos“. Es sei weder unständig noch Selbstbedienung, wenn sich Lokalpolitiker für ihren zusätzlichen Aufwand entschädigen lassen würden.

Als es zur Abstimmung ging, zweifelte Redenius an, dass der Änderungsantrag rechtskonform ist, woraufhin dieser von den Grünen zurückgezogen wurde. Gottschlich schlug dann vor, den doppelten Satz nur an Vorsitzende von Ausschüssen zu zahlen, die mindestens sechsmal im Jahr tagen. Vergebene Liebesmüh‘: Alle anderen Fraktionen lehnten den Antrag ab. Genau umgekehrt war das Ergebnis beim Votum zur Änderung der Gemeinde-Hauptsatzung, wodurch die neue Entschädigungsordnung zum 1. März in Kraft tritt.     
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