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Rund zwölf Millionen Euro vom Bund

Red; 25. Nov 2016, 13:16 Uhr
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Rund zwölf Millionen Euro vom Bund

Red; 25. Nov 2016, 13:16 Uhr
Oberberg – Der Bundestag hat heute ein Gesetz zur Entlastung der Kommunen verabschiedet - Der Oberbergische Kreis und seine Kommunen profitieren mit 12.119.000 € pro Jahr.
Mit rund 20 Milliarden Euro wird der Bund die Länder und Kommunen bis 2019 unterstützen. Das hat der Deutsche Bundestag heute mit einem weiteren Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen entschieden, erklärte die oberbergische Bundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier. „Mit dem Gesetz setzen wir eines der prioritären Ziele des Koalitionsvertrags um: die Entlastung der Kommunen bei Sozialausgaben um fünf Milliarden Euro jährlich ab 2018. Die Verteilung erfolgt durch eine Kombination aus kommunaler Umsatzsteuerbeteiligung, Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose und Umsatzsteuer der Länder.“

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten nach Berechnungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes eine jährliche Entlastung von etwa 1,24 Milliarden Euro. Darin enthalten sind 217 Millionen Euro, die zunächst über die Umsatzsteuer an das Land NRW fließen, aber ungeschmälert über die Schlüsselmasse der Gemeindefinanzierungsgesetze an die Kommunen weitergegeben werden. Dies hat die rot-grüne Landesregierung bereits im Juli dieses Jahres beschlossen. Die übrigen Gelder fließen über die kommunale Umsatzsteuerbeteiligung und die Kosten der Unterkunft direkt an die Kreise, Städte und Gemeinden.



Für die 13 Kommunen und den Oberbergischen Kreis bedeutet das eine direkte Entlastung von:

Oberbergischer Kreis 3.555.000 €
Bergneustadt 419.000 €
Engelskirchen 611.000 €
Gummersbach 2.081.000 €
Hückeswagen 385.000 €
Lindlar 490.000 €
Marienheide 331.000 €
Morsbach 366.000 €
Nümbrecht 363.000 €
Radevormwald 763.000 €
Reichshof 534.000 €
Waldbröl 379.000 €
Wiehl 1.133.000 €
Wipperfürth 709.000 €

(Berechnung auf der Grundlage der KdU-Auszahlungen 2015 gem. Statistik der Bundesagentur für Arbeit)

Mit dem heute verabschiedeten Gesetz wurde außerdem eine jährliche Integrationspauschale von je zwei Milliarden Euro für die Jahre 2016 bis 2018 an die Länder beschlossen sowie die vollständige Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte, arbeitslose Flüchtlinge in Höhe von voraussichtlich 2,6 Milliarden Euro für die Jahre 2016 bis 2018. Zusammen mit der Erhöhung der sozialen Wohnungsbaumittel um je 500 Millionen Euro für 2017 und 2018 kommt die beachtliche Summe von knapp 20 Milliarden Euro zustande, die bis 2019 an Länder und Kommunen fließen. „Die Maßnahmen zeigen, der Bund wird seiner Verantwortung sowohl im Bereich der Flüchtlingspolitik als auch bei der Entlastung der Kommunen von Sozialausgaben gerecht“, so Engelmeier.
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