Bild: OBK --- Der Oberbergische Kreis ist kein Risikogebiet und deshalb besteht
aktuell keine Stallpflicht.
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Präventive Maßnahme gegen Vogelgrippe
Oberberg - Um der Ausbereitung des H5N8-Virus vorzubeugen, wurde ein sofortiges Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten ausgesprochen - Eine Stallpflicht besteht im Oberbergischen nicht.
Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat am Dienstag die Stallpflicht für Hausgeflügelbestände in Risikogebieten angeordnet. Damit soll einer Ausbreitung der Vogelgrippe durch das Virus H5N8 vorgebeugt werden. Zu diesen Risikogebieten gehört der Oberbergischer Kreis aktuell nicht. Jedoch gilt seit heute ein Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten sowie ähnlichen Veranstaltungen im gesamten Kreisgebiet. Darüber hinaus gibt es weitere Biosicherheitsmaßnahmen, die allen Betrieben unabhängig von der Bestandsgröße sowie auch für Zoos, Vogelparks und ähnliche Einrichtungen seitens der Kreisverwaltung empfohlen wird. Diese Schutzmaßnahmen lauten:- Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder -matten)
- Betreten der Geflügelhaltungen nur mit Schutzkleidung
- Umfassende Reinigung und Desinfektion nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sowie der Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse)
- Nachmeldung von Geflügelhaltungen (auch Hobbyhaltungen) beim jeweils zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse NRW unter Angabe auch der Haltungsform (Freiland oder Stallhaltung)
- Kein Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler
Der Kreis macht nochmals darauf aufmerksam, dass alle Besitzer von Geflügel gesetzlich verpflichtet sind, entweder bei der Tierseuchenkasse oder beim Veterinäramt (Tel.: 02261/88-3905) angemeldet zu sein. Denn nur so könne im Seuchenfall auch eine Entschädigung gezahlt werden.