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Gülle-Gau: Landwirt blickt Freiheitsstrafe entgegen

Red; 7. Oct 2016, 12:03 Uhr
Archivbild: Die Neyetalsperre.
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Gülle-Gau: Landwirt blickt Freiheitsstrafe entgegen

Red; 7. Oct 2016, 12:03 Uhr
Wipperfürth - Der Landwirt, von dessen Hof die Gülle vor über einem Jahr in die Neyetalsperre gelaufen ist, wird jetzt auch strafrechtlich verfolgt – Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitstrafe bis zu zehn Jahren.
Am 18. März 2015 waren etwa 1,7 Millionen Liter Gülle in den Neye-Bach in Halver-Kotten und die Neyetalsperre in Wipperfürth gelangt. Die Gülle stammte aus dem Behälter eines Landwirts. Nahezu das komplette tierische und pflanzliche Leben im Neyebach sowie in den dort gelegenen Fischteichen starb ab, unter anderem auf Grund stark erhöhter Ammonium-Stickstoffwerte, die zeitweise circa 800-fach über dem Richtwert lagen. In der Neyetalsperre kam es zur biologischen Verödung. In diesem Bereich war unter anderem der Ammonium-Stickstoffwert um das 500-fache und die Gesamtphosphat-Phosphorkonzentration um mehr als das 100-fache erhöht. Erst als sich der überwiegende Teil der Gülle an der Staumauer der Talsperre am Boden abgesetzt hatte, konnte er abgepumpt und einem Klärwerk zugeführt werden (OA berichtete).

Nun wird sich der 40-jährige Landwirt vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Hagen strafrechtlich zu verantworten haben. Die Staatsanwaltschaft hat den Landwirt wegen eines besonders schweren Falls der Gewässerverunreinigung und zweifacher falscher Verdächtigung angeklagt. Sie wirft dem Angeschuldigten vor, gegen 1 Uhr einen Schlauch, der von einem rund 6.000 Kubikmeter fassenden Güllesilo zu einem Pufferbehälter führte, abgekoppelt und diesen hangabwärts gelegt zu haben. Dann soll der Angeschuldigte einen den Schlauch verschließenden Schieber geöffnet haben, um die in dem Silo befindliche Gülle abzulassen.



Gegenüber der Polizei, die nach Bekanntwerden der Güllekatastrophe auf dem Hof ermittelte, beschuldigte er jedoch zunächst seinen Nachbarn, später eine andere Person, die Tat begangen zu haben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Hagen ist dennoch der Angeschuldigte tatverdächtig. Dies habe das Ergebnis der Ermittlungen ergeben.

Im Zivilverfahren hatte die 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen in einem Grundurteil festgestellt, dass der Landwirt dem Grunde nach verpflichtet ist, für den der EWR GmbH als Eigentümerin der Talsperre entstandenen Schaden aufzukommen. Das Verfahren befindet sich nunmehr in der Berufungsinstanz beim Oberlandesgericht Hamm. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeschuldigten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Diesen Strafrahmen sieht das Strafgesetzbuch für den Fall der Gewässerverunreinigung in einem besonders schweren Fall vor. Die Hagener Strafkammer wird im Zwischenverfahren über die Zulassung der Anklageschrift zur Hauptverhandlung entscheiden. Der Prozessauftakt ist frühestens im Frühjahr 2017 zu erwarten. 
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