Kartellverfahren gegen A.S. Création noch nicht abgeschlossen
Red; 24. May 2016, 11:37 Uhr
Gummersbach - Französische Behörde beantragt Revision gegen Urteile aus dem April Erträge von fast drei Millionen Euro unsicher.
Nachdem ein Berufungsgericht in Paris im Rahmen zweier Kartellverfahren die zu zahlenden Bußgelder für zwei zur A.S. Création Gruppe gehörenden, französischen Gesellschaften im April 2016 deutlich, auf insgesamt 2,1 Millionen Euro reduziert hatte (OA berichtete), ist das Verfahren dennoch nicht abgeschlossen. Wie der oberbergische Tapetenhersteller mitteilte, hat die französische Kartellbehörde nun Einspruch beim französischen Revisionsgerichtshof gegen das Urteil eingelegt. Damit ist das Urteil des Berufungsgerichtes nicht rechtskräftig geworden. In der Konsequenz werde A.S. Création den Ertrag in Höhe von 2,9 Millionen , der aus dem Urteil des Berufungsgerichts resultiere, nur dann vereinnahmen können, wenn das Urteil durch den französischen Revisionsgerichtshof bestätigt werde. Mit einer Entscheidung des Revisionsgerichtshofes sei allerdings nicht mehr im Verlauf des Jahres 2016 zu rechnen, hieß es.
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