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Erddeponie an der Leppe soll entfernt werden

Red; 23. May 2016, 12:44 Uhr
Bild: privat --- Wenige Meter vom Hinweisschild auf das Naturschutzgebiet entfernt beginnt der Erdwall, der auch in das geschützte Gebiet hineinragt.
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Erddeponie an der Leppe soll entfernt werden

Red; 23. May 2016, 12:44 Uhr
Engelskirchen – Auf Antrag der Kreistagsfraktion der Grünen beschäftigte sich der Kreisumweltausschuss erneut mit Erdanschüttungen im Naturschutzgebiet Teichwiese – Grüne kritisieren Vorgehen des Kreises.
Im April 2015 wurde die Kreisverwaltung vom NABU über Erdanschüttungen im Engelskirchener Naturschutzgebiet Teichwiese und im Überschwemmungsgebiet der Leppe informiert. Von einem Grundstück im Gewerbegebiet aus sei quer durch das Tal ein rund zwei Meter hoher Erdwall angeschüttet worden, der auch in das Naturschutzgebiet hineinrage (OA berichtete). Die Kreistagsfraktion der Grünen hat seitdem das Thema immer wieder auf die Tagesordnung des Kreisumweltausschusses gebracht und gefordert, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden soll.

Dabei kritisierten die Grünen, dass die Kreisverwaltung nicht die schnellstmögliche Beseitigung der Anschüttungen in das Naturschutzgebiet Teichwiese und das Überschwemmungsgebiet der Leppe forderte, sondern ein Baugenehmigungsverfahren einleitete: Dem Bauherrn wurden weitere Bauarbeiten mit sofortiger Wirkung untersagt und auferlegt, binnen vier Wochen einen vollständig prüffähigen Bauantrag vorzulegen, der sämtliche landschafts- und wasserrechtliche Ausweisung beinhaltet. Im Verfahren sollte geklärt werden, was legalisiert und was zurückgebaut werden solle, erklärten die Grünen.



Da sich bis heute nichts an dem Zustand geändert hat, brachten die Grünen das Thema erneut auf die Tagesordnung der jüngsten Sitzung des Kreisumweltausschusses. Wie die grüne Kreistagsfraktion bekannt gab, stellte die Verwaltung in Aussicht, dass die Erdanschüttungen entfernt werden und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgeführt wird. „Nunmehr hat der Verursacher den Bauantrag wegen der Aussichtslosigkeit der Legalisierung zurückgezogen. Dies hätte man schon vor einem Jahr feststellen können“, so Friedrich Meyer von den Grünen. Behandelt wurde das Thema im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung, weswegen die Kreisverwaltung nicht für einen Kommentar zur Verfügung stand. Ob der Verursacher auch strafrechtlich nach §329 StGB „Gefährdung schutzwürdiger Gebiete“ belangt wird, bleibt laut den Grünen abzuwarten.
  
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