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„Feuerwehrensache“: Lindlar ist Pilotkommune

Red; 9. Feb 2016, 10:21 Uhr
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„Feuerwehrensache“: Lindlar ist Pilotkommune

Red; 9. Feb 2016, 10:21 Uhr
Oberberg - Gemeinde nimmt an Gemeinschaftsprojekt zur Stärkung der Strukturen der Freiwilligen Feuerwehr teil.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein‐Westfalens führt mit dem Verband der Feuerwehren in NRW (VdF NRW) und ausgewählten Kommunen das Gemeinschaftsprojekt „Feuerwehrensache“ durch. Unter diesen Kommunen ist die Gemeinde Lindlar als Pilotstandort für den Arbeitsbereich „Planungsgrundlagen und Strukturen“ ausgewählt worden, teilte Bürgermeister Dr. Georg Ludwig mit. Das Projekt verfolgt die Zielsetzung, das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren zu stärken und dafür langfristig geeignete Grundlagen und Rahmenbedingungen zu schaffen.


In mehreren Arbeitsgruppen werden wesentliche Aspekte des Feuerwehrwesens diskutiert und Ansätze für die Zukunftssicherung der Freiwilligen Feuerwehren erarbeitet. An den Vorgesprächen am Institut der Feuerwehr in Münster haben Friedhelm Schwirten, Fachleiter für den Bereich Feuerschutz, und Dieter Hungenberg, Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lindlar, teilgenommen.

Die mit der Untersuchung der Aufgabenstellung beauftragte Luelf & Rinke Sicherheitsberatung GmbH, die bereits die Entwicklung des aktuellen Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Lindlar begleitete, wird mit den ausgewählten Kommunen die Planungsziele als Grundlagen des Brandschutzes und der Feuerwehrbedarfsplanung konkret untersuchen.  „Bei dem Pilotprojekt handelt es sich nicht um eine Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans, sondern um eine Untersuchung von Teilaspekten auf der Basis von örtlichen Erfahrungen und Erkenntnissen“, erklärte der Bürgermeister.

Die aktive Mitarbeit der Gemeinde soll noch im ersten Halbjahr 2016 beginnen. Die Ergebnispräsentation im Rahmen eines internen Workshops für alle beteiligten Kommunen wird voraussichtlich nach den Sommerferien erfolgen. Die Ergebnisse sollen dann über das zuständige Ministerium dem Landtag  zur weiteren Beratung vorgelegt werden.
  
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