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Drei Monate Sperre für einen Kopfstoß

jlo; 26. Nov 2015, 18:39 Uhr
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Drei Monate Sperre für einen Kopfstoß

jlo; 26. Nov 2015, 18:39 Uhr
Oberberg - Spruchkammer zog einen Dieringhausener Spieler vorläufig aus dem Verkehr - Bereits zur Rückrunde wieder spielberechtigt.
In der Kreisliga-A-Begegnung TuRa Dieringhausen – FC Bensberg kam es in der 69. Spielminute zu einer Rudelbildung, in deren Folge sich ein Dieringhausener zu einem tätlichen Angriff gegen einen Gegenspieler hatte hinreißen lassen. Diesen traf er mit einem gezielt ausführten Kopfstoß. Die Folge: Rote Karte. Der Schiedsrichter vermerkte den Vorfall im Spielbericht, die Länge der Sperre musste nun die Kreisspruchkammer festlegen. Obwohl der TuRa-Kicker darauf beharrte, den Kopfstoß nur angetäuscht zu haben, folgte das Sportgericht unter dem Vorsitz von Stefan Flock den Ausführungen des beteiligten Gegenspielers sowie des Unparteiischen, der ganz klar eine Berührung wahrgenommen hatte.

Der Bensberger Akteur merkte in seiner schriftlichen Stellungnahme allerdings an, dass er nur leicht touchiert worden sei und auch keine Verletzungen davongetragen habe. Somit lag ein tätlicher Angriff auf einen Gegenspieler vor, der mit einer Strafe von sechs Wochen bis zu 18 Monaten bestraft werden kann. „Da alle beteiligten Zeugen von einer leichten Berührung sprachen, es keine Verletzungsfolgen gab und der Spieler auch nicht zu Boden gegangen ist, war das Strafmaß in einer niedrigen Form festzusetzen“, begründete Flock die dreimonatige "tatangemessene" Sperre. Da der Spieler seit dem 8. November aussetzt, endet seine Zwangspause bereits am 8. Februar, weshalb er lediglich drei Partien verpasst. Zum Rückrundenstart ist der Kicker wieder spielberechtigt.
  
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