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Das Finanzamt Wipperfürth informiert

lt; 19. Nov 2015, 16:25 Uhr
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Das Finanzamt Wipperfürth informiert

lt; 19. Nov 2015, 16:25 Uhr
Wipperfürth – Wichtige Informationen zur Steuer-Identifikationsnummer fürs Kindergeld für Eltern und Kinder, Fragebögen zur steuerlichen Erfassung und Lohnsteuerfreibeträge aus erster Hand.
Zum Ende des Jahres möchte das Finanzamt in Wipperfürth die Bürger über die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer fürs Kindergeld in Kenntnis setzen. Der Gesetzgeber sieht für Kindergeldzahlungen ab dem 1. Januar im neuen Jahr die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer sowohl der Eltern als auch des Kindes vor. „Die Steuer-Identifikationsnummer und die des Kindes findet man im jeweiligen Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern“, erläuterte Frank Ritgen, Leiter des Finanzamts Wipperfürth.

Jeder Bürger, unabhängig vom Alter, hat in 2008 automatisch die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZST) zugeschickt bekommen. Ein fehlendes Schreiben kann neu angefordert werden. Für jedes nach 2008 geborene Kind erteilt das BZST diese direkt nach der Geburt. Die Nummer ist ein Leben lang gültig und nicht identisch mit der Steuernummer, die vom Finanzamt erteilt wird. Weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten des BZST unter www.bzst.de.



Des Weiteren teilt das Finanzamt Existenzgründern mit, dass sie ab sofort den Fragebögen zur steuerlichen Erfassung eines Einzelunternehmens dem Finanzamt jetzt auch elektronisch übermitteln können. „Der Vordruck steht nun auch im ElsterOnline-Portal zur Verfügung und kann von dort aus umgehend elektronisch an das Finanzamt übersandt werden“, erläutert Ritgen. Hierfür ist eine vorherige Registrierung unter www.elsteronline.de erforderlich. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gehört zu den ersten Schritten einer Existenzgründung. Wer eine gewerbliche Tätigkeit anmeldet, bekommt diesen Fragebogen automatisch entweder direkt bei der Anmeldung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ausgehändigt oder anschließend vom zuständigen Finanzamt übersandt.

Ist die Tätigkeit freiberuflich, muss der Neugründer den Kontakt mit dem Finanzamt selbst aufnehmen. Dieses teilt daraufhin eine Steuernummer mit und legt anhand der Angaben im Fragebogen fest, welche Steuererklärungen zukünftig abzugeben oder ob Vorauszahlungen zu leisten sind. Voraussetzung für die mögliche Online-Übermittlung des ausgefüllten Fragebogens des Einzelunternehmers ist ein elektronisches Zertifikat. Dieses erhalten die Neugründer wie alle anderen Steuerbürger auch durch eine Registrierung im ElsterOnline-Portal. Die Registrierung umfasst mehrere Schritte und kann deshalb bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Weitere Informationen und Einzelheiten zum Thema „Existenzgründung“ können den Hinweisen unter www.finanzamt-Wipperfürth.de und der Broschüre „Steuertipps für Existenzgründerinnen und Existenzgründer“ entnommen werden.



Jetzt besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2016 zu beantragen. „Auch in diesem Jahr sollten alle Arbeitnehmer prüfen, ob sie durch die Berücksichtigung eines Freibetrags ihre monatliche Steuerbelastung mindern können“, rät Ritgen. Dadurch, dass der Arbeitgeber den vom Finanzamt bestätigten Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöhe sich das monatliche Nettoeinkommen. Arbeitnehmer können so früher über ihr Geld verfügen und müssen nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um Erstattungsansprüche mit der Steuererklärung geltend zu machen.

Ab dem 1. Oktober können Arbeitnehmer erstmals mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2016 einen Freibetrag für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren, statt bisher einem, beantragen. Die Freibeträge sowie alle für die Berechnung der Lohnsteuer wichtigen Daten (wie zum Beispiel Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religion) werden als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert und den Arbeitgebern elektronisch zum Abruf bereitgestellt.

Ein Freibetrag kann gewährt werden, wenn die abziehbaren Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) insgesamt 600 Euro im Jahr übersteigen. Die Anträge können auf dem Postwege gestellt werden. Die dafür erforderlichen Formulare sind nicht nur im Finanzamt, sondern auch im Internet unter www.finanzamt-wipperfürth.de erhältlich. Wichtig: Um Nachfragen des Finanzamts zu vermeiden, sollten alle erforderlichen Unterlagen und Belege direkt zusammen mit dem Antrag beim Finanzamt eingereicht werden.  
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