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Wie lange darf ein Wochenende dauern?

bv; 15. Apr 2015, 13:13 Uhr
Bild: Archiv --- Um einen Teil dieser Häuser am Wernscheider Berg dreht sich der Streit.
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Wie lange darf ein Wochenende dauern?

bv; 15. Apr 2015, 13:13 Uhr
Marienheide – Die Zukunft der Wochenendhäuser an der Lingesetalsperre ist ungeklärt – Neue Klagen vor dem Verwaltungsgericht – Wie reagieren die Behörden?
Von Bernd Vorländer

Diese Geschichte ähnelt auffallend dem Kult-Film „Und täglich grüßt das Murmeltier.“ Mancher in Rat und Verwaltung von Marienheide würde sich wünschen, aufzuwachen, und das Problem der dauergenutzten Wochenendhäuser an der Lingese wäre gelöst. Doch die Realität lässt sich nun mal nicht mit Wünschen beeinflussen und ob am Ende ein Happyend steht, weiß niemand. Das Drehbuch ist nämlich noch nicht zu Ende geschrieben. „Das war schon einigermaßen frustrierend“, macht Marienheides Bürgermeister Stefan Meisenberg keinen Hehl aus seiner Enttäuschung über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Das musste sich mit der Klage zweier Anwohner beschäftigten, die einen Marienheider Ratsbeschluss angefochten hatten.


Der Ursprung dieser unendlichen Geschichte reicht bis in die sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zurück. Damals genehmigte der Marienheider Rat ein Wochenendhausgebiet, wobei die Betonung auf dem Wort Wochenende lag. Da der Erholungswert in Marienheide offenbar derart hoch war, wurden die Häuschen dauerhaft von ihren Eigentümern genutzt. Über Jahre, gar Jahrzehnte hinweg schien das niemanden sonderlich zu stören. Irgendwann war es dann mit dem allgemeinen Frieden vorbei, übergeordnete Behörden bekamen Wind von den rechtswidrigen Nutzungsänderungen. Um den Bewohnern zu helfen und die Dauernutzung quasi durch die Hintertüre zu legalisieren, hob der Marienheider Rat den alten Bebauungsplan teilweise auf und „verlegte“ die Ortsteile Kattwinkel und Wernscheider Berg in den Innenbereich . Dagegen wurde Klage erhoben und das OVG Münster fegte die gemeindliche Vorgehensweise vom Tisch. Fazit der Richter: Das Gebiet um die Lingesetalsperre sei als Erholungsgebiet vorgesehen, weshalb lediglich Ferieneinrichtungen möglich seien. Dauernutzung ist demnach ausgeschlossen.

Doch rechtlich ist die Angelegenheit damit noch lange nicht vorbei. Derzeit sind drei Klagen von Bewohnern der Wochenendsiedlung vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängig. Der Oberbergische Kreis hatte nämlich im vergangenen Jahr eine Weisung der Bezirksregierung umgesetzt und diejenigen Bewohner, die nach 2009 dort Quartier genommen hatten, aufgefordert, ihre Häuschen nur noch im Rahmen der vorgesehenen Nutzung zu bewohnen – am Wochenende. Für die übrigen Bewohner solle ein Vertrauensschutz und somit lebenslanges Wohnrecht gelten. Eine Bestimmung, die zu aberwitzigen Fällen führt, wenn nämlich ein Ehepartner vor 2009 dort bereits gelebt hat, der andere jedoch erst nach 2009 zugezogen ist. Praktisch würde das bedeuten, dass letzterer spätestens montags das Gelände verlassen müsste und erst freitags wieder anreisen dürfte. Und praktisch lässt sich die von Amts wegen vorgesehene Unterscheidung der Bewohner sowieso kaum überprüfen, soll nicht eine Blockwart-Mentalität an der Lingese Talsperre als neuer Mieter einziehen.

Die Kuh im Erholungsgebiet ist also noch lange nicht vom Eis, der Rat und seine Ausschüsse sitzen jedoch derzeit nur noch auf der Zuschauerbank. Das Wort haben jetzt Gerichte sowie Landes- und Bezirksregierung.  
  
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