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Der Fall Heinz Müller

Red; 4. Apr 2015, 10:00 Uhr
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Der Fall Heinz Müller

Red; 4. Apr 2015, 10:00 Uhr
Oberberg - Oberberg-Aktuell informiert in dieser Rubrik über Rechtsfragen - Der Service wird präsentiert von Fincke Rechtsanwälte Bergneustadt - Heute geht es um ein Thema aus der Welt des Profifußballs.
Profisportler - häufig Spitzenverdiener erster Klasse, aber nur Arbeitnehmer zweiter Klasse? Das sieht das Arbeitsgericht Mainz in einer unlängst der breiten Öffentlichkeit vorgestellten, noch nicht rechtskräftigen Entscheidung anders. 

Worum geht es? Der frühere Stammtorwart des FSV Mainz 05, Heinz Müller, hat den Fußballverein und damit seinen Arbeitgeber auf Entfristung seines Arbeitsvertrages verklagt. Vereinbart war, dass das Beschäftigungsverhältnis zu einem bestimmten Termin automatisch enden sollte. Der findige Keeper, inzwischen 39 Jahre alt, macht nun geltend, genau diese Befristungsabrede sei unwirksam, das Arbeitsverhältnis stehe mit Beschäftigungs- und Lohnzahlungspflicht für den Bundesligisten solange fort, bis es vom Verein gestützt auf stichhaltige Gründe wirksam gekündigt werde. Die Mainzer halten dagegen, das könne im Fall eines professionell kickenden Sportlers im zumal leistungsbegrenzenden höheren Alter doch wohl alles nicht wahr sein.

 Dieser Ansicht folgte das Arbeitsgericht nicht. Auch ein Profisportler sei Arbeitnehmer, der sich auf das Befristungsgesetz berufen könne. Und das Gesetz sehe nun einmal vor, dass die wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages nach einer Laufzeit von zwei Jahren nur möglich sei, wenn es hierfür einen Sachgrund gebe. Den fanden die Richter im Fall Müller nicht. Wichtig: Die Besonderheiten im Profisport sollen zum Ärger der Profivereine nicht automatisch als Sachgrund anzuerkennen sein.  "Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt als solche keine  Befristung des Vertrags", heißt es in der Erklärung des Gerichts. 

Das sitzt! Damit ist der Auffassung aller Proficlubs, die im Fußball, Handball oder anderen Mannschaftssportarten alle immer nur befristete Verträge abgeschlossen haben, nämlich  der Boden entzogen. Die Gerichtssprecherin: "Das Urteil kann durchaus eine Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus haben." Da bleibt den Clubs, sollte das Urteil von den höheren Instanzen bestätigt werden, nichts anderes übrig, als ihr bisheriges Personalmanagement wie auch immer umzustellen. Und in Altfällen drohen Entfristungsklagen, mit hohen finanziellen Folgen für die Vereine. Siehe den Fall Heinz Müller. 


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