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Teure Umzugsschäden – wer zahlt, wenn etwas in die Brüche geht?

jt; 17. Mar 2015, 12:52 Uhr
Bild: privat
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Teure Umzugsschäden – wer zahlt, wenn etwas in die Brüche geht?

jt; 17. Mar 2015, 12:52 Uhr
Oberberg – Wenn beim Wohnungswechsel mit privaten Helfern etwas beschädigt wird, übernehmen die Versicherungen nur in wenigen Fällen die Kosten – Der Abschluss einer Transportversicherung kann sich lohnen.
Jedes Jahr ziehen in Deutschland mehr als neun Millionen Bundesbürger um. Dabei werden drei von vier Umzügen laut einer Umzugsstudie der Umzug AG in München für das Jahr 2014 selbst oder mit der Hilfe von Freunden und Bekannten organisiert und durchgeführt. Nicht selten geht im Eifer des Gefechts auch etwas in die Brüche oder wird beschädigt. Dadurch kann der Wohnungswechsel sehr kostspielig werden. So greifen beim Umzug mit privaten Helfern die infrage kommenden Versicherungen nur in wenigen, speziellen Fällen. Auf diesen Sachverhalt macht das Handwerkerportal „MyHammer“ aufmerksam. Besser geschützt ist der Hausrat, wenn professionelle Umzugsunternehmen beauftragt werden. Maximalen Schutz im Schadenfall versprechen spezielle Transportversicherungen.

„Die Haftpflichtversicherung des Umziehenden versichert in der Regel nur gegen Ansprüche von Dritten, greift aber nicht, wenn der eigene Hausstand während des Umzugs beschädigt wird“, erklärt Daniel Dodt von „MyHammer“. Auch die Hausratversicherung übernehme die entsprechenden Schäden üblicherweise nicht. Sie komme meist nur in speziellen Fällen zum Tragen, zum Beispiel, wenn der Umzug in mehreren Etappen verläuft und währenddessen in eine der Wohnungen eingebrochen wird, so Dodt.


Auch die freiwilligen Umzugshelfer können lediglich in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei grob fahrlässigem Handeln unter Alkoholeinfluss, für Schäden am eigenen Hausstand haftbar gemacht werden. Bei alltäglichen Gefälligkeitsdiensten, wie sie bei Umzügen gang und gäbe sind, sind die Versicherer hingegen nicht zur Zahlung verpflichtet.

Wer auf professionelle Umzugsunternehmen statt auf freiwillige Helfer setze, könne sich viel Ärger ersparen, wenn beim Umzug etwas kaputt geht, so das Handwerkerportal. So haften Möbelspediteure für von ihnen verursachte Schäden mit bis zu 620 € pro Kubikmeter Transportvolumen. „Ersetzt wird in der Regel aber nur der Zeitwert der beschädigten Gegenstände“, macht Dodt deutlich. Laut „MyHammer“ haftet die Umzugsfirma nur für Gegenstände, die auch von den Mitarbeitern verpackt wurden. Wertvoller Hausrat, wie Porzellan oder Familienerbstücke, sollte daher immer vom Umzugsunternehmer eingepackt oder mit dem eigenen Fahrzeug transportiert werden.

Um sich auch gegen Schäden abzusichern, die nicht vom Umzugsunternehmen reguliert werden oder die über die Haftungsgrenze der professionellen Umzugshelfer hinausgehen, empfehlen Experten den Abschluss einer speziellen Transportversicherung. „MyHammer“ rät, die zusätzliche Police entweder über den Spediteur oder direkt bei einem Versicherer abzuschließen. Dabei kann die Höhe der Versicherungssumme individuell auf Basis des Wiederbeschaffungswertes des Umzugsgutes vereinbart werden. Ein weiterer Vorteil für den Umziehenden: Auch Schäden, die aus „unabwendbaren Ereignissen“ resultieren, sind versichert.
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