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Das Zittern geht auch im Jahr 2015 weiter

lo,bv; 22. Jan 2015, 10:00 Uhr
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Das Zittern geht auch im Jahr 2015 weiter

lo,bv; 22. Jan 2015, 10:00 Uhr
Oberberg – Die Aufwertung des Schweizer Franken hat Nachwirkungen bis nach Oberberg - Gerichte entschieden bislang bei Klagen zu Anlagegeschäften im Sinne der Kommunen.
Was zunächst an den internationalen Börsen für Aufsehen sorgte, schlägt mittlerweile Kreise bis in viele Kommunen: Die Rede ist von der Aufgabe der Kopplung des Schweizer Franken an den Euro durch die Schweizerische Nationalbank. Der Euro brach zum Schweizer Franken zwischenzeitlich um bis zu 30 Prozent ein. Und mit dem Absacken der Europäischen Gemeinschaftswährung wurden auch zahlreiche Devisenhändler mit in den Abgrund gezogen. Aufregung gab es auch in manchen Rathäusern: In den 1990er Jahren hatten viele deutsche Kommunen damit begonnen, ihre Verbindlichkeiten in die Schweiz zu verlagern, weil man dort weniger Zinsen bezahlen musste. Eine Aufwertung des Franken hat jetzt natürlich geradezu verheerende Folgen.

„Wir sind nicht tangiert und waren schon immer konservativer aufgestellt“, sagt Wiehls Bürgermeister Werner Becker-Blonigen. Man habe zwar einige Male überlegt“, aber letztlich wollten wir das Risiko nicht eingehen. Ähnliche begründete man dies auch in den Rathäusern von Reichshof, Engelskirchen und Gummersbach. „Zu gefährlich“, so der allgemeine Tenor.


Die Freigabe des Wechselkurses des Schweizer Franken könnte allerdings Auswirkungen auf  Nümbrecht haben. Zwar hat man in der Schweiz keine Kredite aufgenommen, doch die Swap-Geschäfte, die die Gemeinde zwischen 2003 und 2010 mit der damaligen WestLB abschloss, basierten zum Teil auf Zinswetten mit der Schweizer Währung. Derzeit befindet sich Nümbrecht mit dem Rechtsnachfolger der WestLB, der Ersten Abwicklungsgesellschaft (EAA), im rechtlichen Clinch über die Wirksamkeit dieser Verträge. Um auf eine etwaige Niederlage vor Gericht reagieren zu können, hatte man im Haushalt frühzeitig Rückstellungen gebildet, die sich zum Ende des Jahres 2014 auf 17 Millionen Euro beliefen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung hinsichtlich des Frankens könnte das finanzielle Risiko größer werden und somit die Rückstellungen für die Swap-Geschäfte steigen, weil die Verträge zum Teil noch über mehrere Jahre laufen. „Wir hoffen, dass wir den Prozess gewinnen“, sagt Bürgermeister Hilko Redenius.

Grundsätzlich ist er optimistisch, dass die gerichtliche Auseinandersetzung zugunsten der Gemeinde ausgeht. Das Bonner Landgericht hatte Nümbrecht im vergangenen Jahr Schadensersatz in Höhe von 2,5 Millionen Euro zuerkannt und die Klage der EAA abgewiesen. Da die Anstalt in Berufung ging, ist nun das Oberlandesgericht Köln – voraussichtlich im Sommer 2015 - gefragt, wobei wahrscheinlich auch dort keine abschließende Entscheidung fällt. „Ich gehe davon aus, dass es bis vor den Bundesgerichtshof geht“, so der Bürgermeister. Die Swap-Geschäfte, die Gegenstand des Verfahrens sind, waren vor Beginn der Amtszeit von Redenius getätigt worden. Ähnlich wie Nümbrecht war auch Hückeswagen in Swap-Geschäfte involviert. In der Kommune im Kreisnorden hat man aber bereits ein Urteil des Oberlandesgerichts vorliegen, dass der Stadt zu 100 Prozent in ihrer Rechtsauffassung zustimmte und die EAA verdonnerte, Hückeswagen 1,35 Millionen Euro plus Zinsen zurückzuzahlen. Auch hier steht eine letztinstanzliche Beurteilung des Bundesgerichtshofes noch aus.
  
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