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Reichshof muss Kampf um die Finanzhoheit aufgeben

fj; 11. Dec 2014, 14:58 Uhr
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Reichshof muss Kampf um die Finanzhoheit aufgeben

fj; 11. Dec 2014, 14:58 Uhr
Reichshof – Die Gemeinde wird in das Haushaltssicherungskonzept abrutschen – Kämmerer: Steuererhöhungen, auch rückwirkend, leider nicht vermeidbar.
Die letzte Gemeinderats-Sitzung im Jahr ist der Verabschiedung des Haushalts vorbehalten. So auch in Reichshof. Doch Diskussionen über den Haushalt 2015 und den damit verbundenen Schlagabtausch zwischen den Fraktionen suchte man gestern in Reichshof vergebens. Denn trotz großer Sparmaßnahen muss sich die Gemeinde im Kampf um die Finanzhoheit geschlagen geben. Als einer der letzten Kommunen im Oberbergischen wird auch Reichshof in das Haushaltssicherungskonzept rutschen.

Schuld ist ein kleiner Paragraph in der Gemeindeordnung der besagt, dass Kommunen, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren über fünf Prozent des Eigenkapitals verbrauchen, zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet sind. Da sich die Haushaltslage im laufenden Jahr schlechter entwickelt hat als angenommen und insbesondere die Einnahmen durch die Gewerbesteuer hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind, wird die Fünf-Prozent-Hürde nach 2013 auch 2014 überschritten. Fürs kommende Jahr rechnet die Verwaltung mit einem Minus von über 1,8 Millionen Euro.


Der Haushaltsentwurf 2015, der eigentlich im vergangenen November eingebracht und gestern beraten werden sollte, wird darum voraussichtlich erst im kommenden April vorgestellt, so Reichshofs Kämmerer Gerd Dresbach. Bis dahin arbeite er mit Kollegen an der Entwicklung des Haushaltssicherungskonzepts. Damit werden dann alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde auf den Prüfstand gestellt und die kommunale Selbstverwaltung erheblich eingeschränkt. Ziel ist es, in spätestens zehn Jahren einen ausgeglichenen Haushalt vorzuweisen. „Die Löcher, die es zu stopfen gilt, werden auch Steuererhöhungen notwendig machen“, erklärte Dresbach. Die Bürger müssten sich darum darauf einstellen, dass die Steuern im kommenden Jahr auch noch rückwirkend erhöht werden.

Mit dem Erlass einer Hebesatzung für die Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer und der Neufassung der Steuersätze für die Hundehaltung taten sich die Ratsmitglieder angesichts eines noch fehlenden Haushaltsentwurfs darum gestern schwer. Beides wurde vertagt. Zur Diskussion wird dann eine Erhöhung der Grundsteuer A um 40 Prozentpunkte und der Grundsteuer B um 220 Prozentpunkte stehen.

Rat kurz und kompakt

Das Land räumt den Kommunen die Möglichkeit ein, die Frist für die Zustands- und Dichtigkeitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten bis zum31. Dezember 2020 zu verlängern. Der Antrag der FWO-Fraktion, diese Möglichkeit auszunutzen, wurde mit den Stimmen von SPD und CDU abgewiesen. Mit den Stimmen des Bürgermeisters, der CDU, der SPD und der Grünen wurde die Frist auf den 31. Dezember 2017 festgesetzt.
  
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