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Wenn der Chef mitfeiert, ist auch die Unfallversicherung mit dabei

mpe; 3. Dec 2014, 11:15 Uhr
Bild: NGG --- Beim Sturz von der Leiter schützt die gesetzliche Unfallversicherung. Beim kaputten Weihnachtsmann heißt es jedoch: selbst kleben.
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Wenn der Chef mitfeiert, ist auch die Unfallversicherung mit dabei

mpe; 3. Dec 2014, 11:15 Uhr
Oberberg - Bis Weihnachten ist es nicht mehr weit und auch die Zeit der Weihnachtsfeiern hat wieder begonnen - Nicht selten kommt es dabei zu Unfällen.
Es gibt 395 gute Orte für eine Weihnachtsfeier im Oberbergischen Kreis – von der Konditorei und der Kneipe über Gaststätten mit deutscher und internationaler Küche bis zum Restaurant im Hotel. Und es gäbe keinen Grund, nicht im Advent mit dem Chef zu feiern, meint die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Denn: „Die betriebliche Weihnachtsfeier ist versichert. Passiert einem Beschäftigten dabei etwas, dann kommt die gesetzliche Unfallversicherung dafür auf. Das gilt sogar für den Weg zur Feier und zurück. Nur wer zu tief ins Glas geguckt hat, sollte mit Bus, Bahn oder Taxi nach Hause fahren, um weder Beinbruch noch Schlimmeres zu riskieren. Denn mit Alkohol im Blut kann auch der Versicherungsschutz ins Schwanken kommen“, erklärt Ernst Busch, Geschäftsführer der NGG Köln.

 
Die Gastronomie-Gewerkschaft weist jedoch darauf hin, dass es die offizielle Weihnachtsfeier vom Betrieb sein muss: „Ohne das Okay vom Chef geht es nicht. Und er muss auch selbst dabei sein. Kommt es zu einem Unfall, wenn der Chef die Feier schon längst beendet und verlassen hat, ist der Versicherungsschutz futsch“, so Busch. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen kämen nur für Unfälle auf, solange die Geschäftsführung mitfeiere. Dann würden sie die Kosten von der Erstversorgung beim Arzt oder im Krankenhaus bis zur Reha-Klinik tragen, so die NGG Köln. Es sei dabei egal, wo die Belegschaft feiere – in einer Gaststätte, im eigenen Betrieb oder in der Dienststelle.
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