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Keine weiteren Tatvorwürfe gegen A.S. Création

Red; 1. Dec 2014, 13:55 Uhr
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Keine weiteren Tatvorwürfe gegen A.S. Création

Red; 1. Dec 2014, 13:55 Uhr
Oberberg - Das Bundeskartellamt hat nach vier Jahren Ermittlungstätigkeit die übrigen Verfahren gegen das Gummersbacher Unternehmen eingestellt - Einspruch gegen zehn Millionen Euro Bußgeldbescheid eingelegt.
Mit der Ad-hoc-Meldung vom 25. Februar ist dem oberbergischen Tapetenhersteller A.S. Création mitgeteilt worden, dass das Bundeskartellamt einen Bußgeldbescheid erlassen hat, der sich auf zwei der ursprünglich fünf Tatvorwürfe stützt (OA berichtete). Einen Tatvorwurf hatte das Bundeskartellamt bereits zu diesem Zeitpunkt fallen gelassen; jedoch stand die Entscheidung des Bundeskartellamtes noch aus, ob die beiden verbliebenen, nicht im Bußgeldbescheid enthaltenen, Tatvorwürfe weiter verfolgt werden sollen. Mit Schreiben des Bundeskartellamtes vom 24. November steht nunmehr fest, dass die entsprechenden Verfahren nach vier Jahren intensiver Ermittlungstätigkeit seitens des Bundeskartellamtes eingestellt wurden.


Damit wird es in Deutschland neben den beiden bekannten Vorwürfen, auf die sich der Bußgeldbescheid vom Februar 2014 bezieht, keine weiteren Verfahren mehr geben. Gegen diesen Bußgeldbescheid hat die A.S. Création Tapeten AG zwischenzeitlich Einspruch eingelegt. Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft beziehungsweise das Oberlandesgericht Düsseldorf werden nun prüfen, ob die vom Bundeskartellamt erhobenen Vorwürfe, dass die Preiserhöhung zum 1. März 2006 sowie die Preiserhöhung zum 1. Januar 2008 zwischen der A.S. Création Tapeten AG und anderen deutschen Tapetenherstellern abgesprochen worden sein sollen, überhaupt zutreffend sind. Sollte dies ganz oder teilweise bejaht werden, wird auch geprüft, ob das verhängte Bußgeld in Höhe von zehn Millionen Euro angemessen ist. Im Jahresabschluss 2013 hatte A.S. Création aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung in Höhe von zwei Millionen Euro gebildet.

Die ursprünglich erhobenen fünf Tatvorwürfe stützten sich im Wesentlichen auf die Angaben der Tapetenfabrik Gebr. Rasch GmbH & Co. KG, die als Kronzeuge die Ermittlungen seitens des Bundeskartellamtes ausgelöst hatte. Da sich inzwischen drei der fünf Tatvorwürfe als nicht haltbar herausgestellt haben, ist aus Sicht des Vorstands der A.S. Création die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen insgesamt in Frage gestellt. Entsprechend schätzen der Vorstand und seine Rechtsberater die Erfolgsaussichten des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf unverändert positiv ein.

In Frankreich, wo die französische Kartellbehörde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines ihrer Auffassung nach kartellrechtswidrigen Informationsaustausches eingeleitet hatte, liegen nach wie vor noch keine Informationen über die Höhe eines möglichen Bußgeldes vor. Entsprechend wurde hierfür noch keine Rückstellung gebildet. Von diesem Verfahren, das ebenfalls durch einen entsprechenden Bonusantrag der Tapetenfabrik Gebr. Rasch GmbH & Co. KG ausgelöst wurde, sind mit der SCE – Société de la conception et d’édition SAS und der MCF Investissement SAS zwei Gesellschaften der A.S. Création Gruppe betroffen.
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