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Kreis legt die Axt an den Mammutbaum

bv; 3. Nov 2014, 16:10 Uhr
Bild: Archiv --- Droht dem zweiten Mammutbaum ein ähnliches Schicksal?
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Kreis legt die Axt an den Mammutbaum

bv; 3. Nov 2014, 16:10 Uhr
Oberberg – Oberbergischer Kreis will Baumriesen in Hülsenbusch nicht als Naturdenkmal ausweisen und fordert von der Stadt Gummersbach Rechtsgarantien – Baum ist nach Ansicht der Kreisverwaltung nicht schützenswert – Folge: Es gibt keine Fördermittel.
Von Bernd Vorländer

Rückblick: Anfang des Jahres ging es in Gummersbach-Hülsenbusch hoch her. Grund war die beabsichtige Fällung zweier seltener Mammutbäume.  Gutachten kamen zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen. Nach der Fällung des ersten Baumes konnte eine Eskalation in letzter Minute verhindert werden. Gummersbachs Bürgermeister Frank Helmenstein schaltete sich ein, es wurde ein Moratorium vereinbart und im Verlauf des Jahres wurde der verbliebene Baum verkehrssicher gemacht. Die Stadt beantragte im Übrigen bereits im Juli die Unterschutzstellung als Naturdenkmal durch die Untere Landschaftsschutzbehörde des Kreises. Doch letztere spielt bei den Gummersbacher Plänen nicht mit. In einer Vorlage für den Umweltausschuss am kommenden Donnerstag empfiehlt man dem Gremium, die Ausweisung nur dann ausnahmsweise zu genehmigen, wenn die Stadt Gummersbach sämtliche Rechtsfolgekosten übernehme. Im Gummersbacher Rathaus weist man dies zurück, eine Haftungs-Aufforderung  sei rechtlich überhaupt nicht zulässig, heißt es dort.


[Über die Frage, ob der Mammutbaum eine Zukunftsperspektive hat, gehen die Meinungen weit auseinander.]

Im Übrigen fällt der Kreis ein vernichtendes Urteil über den verbliebenen Baumriesen. Ein Erstgutachten, das für beide Bäume gravierende Mängel (Kronenaufbau) und Defizite (Standortverhältnisse) sowie schwer abschätzbare Risiken (Pilzbefall) aufgelistet und die Förderung, die auf die Nachhaltigkeit der Projekte abziele, ausgeschlossen habe, sei bis heute nicht wirklich entkräftet worden. Zwar könne der verkehrssichere Zustand noch einige Jahre erhalten werden, doch habe auch ein Zweitgutachten nicht die Zweifel an einem dauerhaften Bestand des Baumes ausschließen können, heißt es seitens des Kreises. Vor allem der Pilzbefall bereite große Sorgen. Nach einem Bewertungsmaßstab des Zweitgutachters erreicht der Baum 51 Punkte, wobei 50 für die Anerkennung als Denkmal notwendig wären. Der Kreis kommt jedoch lediglich auf 42 Punkte, was aus seiner Sicht keinesfalls für eine Unterschutzstellung als Denkmal ausreicht.


Eine Änderung der in der Vergangenheit festgelegten Linie des Kreises, eine Unterschutzstellung im Innenbereich nur in begründeten Ausnahmefällen zuzulassen, „hätte durch die Präzedenzwirkung gravierende Folgen mit nicht absehbaren personellen und finanziellen Konsequenzen“, heißt es in der Vorlage zum Umweltausschuss. In der Begründung seines Standpunkts rüffelt der Kreis auch die Stadt Gummersbach. Die Aufhebung der Baumschutzsatzung sowie die Erteilung von Baugenehmigungen im unmittelbaren Umfeld der Mammutbäume habe die Problematik mit begründet. Fakt ist demnach, dass es behördlicherseits mittelfristig keine Existenzgarantie für den Baum gibt.
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