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Häuslebauer aufgepasst!

Red; 14. Jun 2014, 10:00 Uhr
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Häuslebauer aufgepasst!

Red; 14. Jun 2014, 10:00 Uhr
Oberberg – Oberberg-Aktuell informiert in dieser Rubrik über Rechtsfragen – Der Service wird präsentiert von Fincke Rechtsanwälte Bergneustadt – Heute geht es um das Thema Immobiliendarlehen.
Rücktritt vom Immobiliendarlehen oft ohne Entschädigung möglich. Oder: Warum zwei Wochen manchmal auch nach zehn Jahren noch nicht rum sind.

Die Zinsen zur Finanzierung eines Eigenheims bewegen sich auf einem historisch niedrigen Niveau. Das wissen die Häuslebauer am besten, die ihren Traum vom Eigenheim schon vor fünf oder zehn Jahren verwirklicht haben, zahlen sie doch im Vergleich zu aktuellen Konditionen Monat für Monat deutlich höhere Zinsen an das Kreditinstitut ihres Vertrauens. Da wundert es wenig, dass der ein oder andere Hausbesitzer angesichts des ärgerlichen Zinsgefälles über eine Umfinanzierung nachdenkt. Aber schon im ersten Telefonat zu diesem Thema mit dem freundlichen Kundenberater der Hausbank fällt es, das hässliche Wort von der Vorfälligkeitsentschädigung. Die möchte die Bank nämlich haben, bevor sie ihren Kunden vorzeitig aus dem Darlehen entlässt und damit jeden Monat auf die feinen Zinsen in komfortabler Höhe aus dem alten Vertrag verzichtet. Der Vorfälligkeitsentschädigungsrechner - das ist übrigens keine Maschine, sondern ein Computerprogramm - kommt anschließend meistens zum aus Häuslebauersicht traurigen Ergebnis, dass sich die Umfinanzierung nicht lohnt. Die Früchte eines  neuen zinsgünstigen Darlehns gehen mehr oder weniger drauf, wenn die Entschädigung abgestottert wird, die die Bank verlangt, damit sie mitspielt.

Wäre die Geschichte hier zu Ende, wäre sie langweilig. Die Geschichte geht aber weiter. Mit der lästigen Vorfälligkeitsentschädigung hat der Häuslebauer natürlich nichts zu tun, wenn er an den alten Darlehensvertrag mit den beklagenswert schlechten Konditionen überhaupt nicht gebunden ist. Nun wissen wir spätestens nach einem Blick in das Gesetz, dass ein Verbraucher, wie z.B. der Besitzer eines selbstgenutzten Hauses, ein Immobiliendarlehen innerhalb von zwei Wochen grundlos einfach widerrufen kann. Dann ist der Vertrag weg. Ein bereits ausgezahltes Darlehen ist natürlich zurückzuzahlen, aber irgendeine Entschädigung wegen der Aufhebung des Vertrages gibt es in diesem Fall nicht. Will sagen: Vorfälligkeitsentschädigung ade, der Weg zur Umfinanzierung mit niedrigsten Zinsen ist frei! 

Der Clou an der Sache - die zwei Wochen für den Widerruf sind oft auch Jahre nach Abschluss der Finanzierung noch nicht abgelaufen. Warum? Weil die Frist niemals angefangen hat zu laufen. Das ist so ähnlich wie bei der Frage, wann Weltrekordler Usain Bolt in Topform beim 100 m - Lauf im Ziel ankommt. Die Antwort lautet nie, wenn der gute Bolt nicht irgendwann mal los läuft. Wann für Bolt der Startschuss fällt, wissen wir nicht. Die Zweiwochenfrist beim Immobiliendarlehen, das wissen wir dagegen genau, läuft bestimmt erst los, wenn der Häuslebauer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Und genau das ist den Banken und Kreditinstituten landauf, landab in den letzten Jahren unglaublich oft nicht gelungen. Tatsächlich sind die Anforderungen von Gesetz und Bundesgerichtshof an eine nicht zu beanstandende Widerrufsbelehrung eine Wissenschaft für sich. Es kommt auf jedes Wort, auf jedes Komma an. Und natürlich haben die Banken in der Vergangenheit oft über Monate hinweg bei hunderten von Verträgen immer mit denselben Belehrungsklauseln gearbeitet. Wenn eine solche Klausel Jahre später  bei der gerichtlichen Überprüfung durchfällt, liegen die Folgen auf der Hand. Verbraucherzentralen haben festgestellt, dass die Belehrung bei mehr als 50% der gecheckten Verträge nicht in Ordnung war.  In all diesen Fällen kann der finanzierende Bauherr den Darlehensvertrag noch heute widerrufen und zur Neufinanzierung ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem alten Vertrag aussteigen. Dabei lassen sich die Banken meistens erst gar nicht auf lange Streitereien ein, wenn ihnen ein anwaltlich gut vertretener Kunde genau aufzeigt, warum die Belehrungsklausel fehlerhaft ist. Verbraucher, für die eine Umfinanzierung ein Thema ist,  sollten ihren Immobilienkredit deshalb in jedem Fall rechtlich überprüfen lassen.


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