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Rentenausgleich bei der Scheidung - auch nach langer Trennung?

Red; 17. May 2014, 10:00 Uhr
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Rentenausgleich bei der Scheidung - auch nach langer Trennung?

Red; 17. May 2014, 10:00 Uhr
Oberberg – Oberberg-Aktuell informiert in dieser Rubrik über Rechtsfragen – Der Service wird präsentiert von Fincke Rechtsanwälte Bergneustadt – Heute geht es um das Thema Rentenausgleich.
Von Andreas Günther – Fachanwalt für Familienrecht        

Im Falle einer Scheidung müssen viele Lebensbereiche angesprochen werden. Immer mehr an Bedeutung gewinnt heute dabei die Rente. Das sieht auch der Gesetzgeber so, denn anders als sonst gilt das Amtsermittlungsprinzip. Der Richter oder die Richterin müssen „von Amts wegen“ die Rentenproblematik ansprechen. In der Fachsprache der Juristen ist das der Versorgungsausgleich (VA).

Hier geht es oft um beträchtliche Summen, so dass sich ein Kampf um die Rente lohnt, wie der beispielhafte Fall des OLG Hamm (Urteil vom 30. September 2010, Aktenzeichen: 11 UF 119/10)  zeigt: Nach 24 Jahren Zusammenleben trennen sich die selbständige Fotografin und der Kriminalbeamte. Die Scheidung reichte man aber erst acht Jahre später ein. Muss dann die ganze Rente geteilt werden?

Wird die Scheidung eingereicht, ermittelt das Gericht zunächst alle Rentenansprüche der beteiligten Ehegatten. Hierunter fallen beispielsweise die gesetzliche Rente in der Deutschen Rentenversicherung, bei Beamten die Pensionsansprüche oder – etwas exotischer – die Anrechte in der  Landwirtschaftlichen Alterskasse bei Landwirten. Es gibt aber auch Zusatzversorgungen zum Beispiel bei den kirchlichen Arbeitgebern. Neben diesen „staatlichen“ Renten kommen auch alle privaten Renten auf den Prüfstand: Riester-Rente, Rürup-Rente oder die klassische Rentenversicherung bei Versicherungsgesellschaften.

Der Ausgleich dieser „Versorgungen“ ist in einem speziellen Gesetz geregelt, dem Versorgungsausgleichsgesetz. Als  Grundprinzip ist hier verankert, dass nur derjenige Teil der Rente bei der Scheidung ausgeglichen wird, der in der Ehezeit erarbeitet wurde. Vereinfacht ausgedrückt ist das die Zeit von der Heirat bis zur Einreichung der Scheidung – und nicht der Trennung oder dem tatsächlichen Ausspruch der Scheidung!

Zwischen beiden Zeitpunkten liegen oft viele Jahre, wie bei der Beamten/Selbständigen-Ehe in unserem Fall. Kann dann der Partner noch von den Ansprüchen profitieren, obwohl doch schon jeder lange seinen eigenen Weg geht?

Für den Ehemann ging es um viel Geld. Da er selbst Pensionsansprüche von knapp 2.200 € monatlich hatte, die Frau als Selbständige aber nur von rund 150 €, sollte er gut 1.000 € monatlich abgeben. Ja entschied das OLG Hamm: auch eine lange Trennungszeit führt nicht generell zum Ausschluss oder der Kürzung des VA.  Wie so oft gibt auch hier das Gericht keinen absoluten Zeitraum an – es ist auf den Einzelfall abzustellen. Die Ehezeit hatte über 32 Jahre gedauert. Zusammengelebt hat man aber nur gut 24 Jahre; die Trennungszeit betrug acht Jahre –  rund ein Viertel der Ehezeit. Dies stelle zwar eine lange Trennungszeit dar und könne den VA teilweise als unbillig erscheinen lassen, aber nach Abwägung aller anderen Aspekte (Vermögen, Alter, Unterhalt) komme ein Ausschluss des VA nicht in Betracht, auch keine Kürzung um ein Viertel. Die Fotografin konnte sich freuen. Um eine monatliche Rente von 1.000 € zu erhalten, hätte Sie sonst rund 230.000 € an Kapital an die Deutsche Rentenversicherung zahlen müssen.

Wie erfolgt nun aber konkret der Versorgungsausgleich bei der Scheidung? Ausgeglichen wird durch Teilung. Alle Rentenanwartschaften werden halbiert und dann „über Kreuz“ dem jeweils anderen Ehegatten zugesprochen. Zahlungen müssen im Normalfall nicht geleistet werden. Die Rentenkonten bei den Versicherungen werden aber gekürzt oder erhöht.  Nur bei kleinen Privat-Renten, die einen Kapitalwert von zur Zeit rund 3.300 € haben, findet kein Ausgleich statt. Der Aufwand steht hier in keinem Verhältnis zum Ertrag. Über die Jahre verteilt, ergeben sich bei dieser Summe nämlich oft nur Rentenansprüche von wenigen Euro.

Erst bei Renteneintritt wirkt sich der durchgeführte Versorungsausgleich aus. Anders ist dies bei Rentnern! Lassen diese sich scheiden, wird die laufende Rente in der Regel  durch den Versorgungsausgleich direkt gekürzt oder auch erhöht. Fazit – die Rente ist im Falle der Scheidung nicht sicher...
  

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