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Mit dem Mai kam der neue Energieausweis

Red; 10. May 2014, 10:00 Uhr
Oberberg Aktuell
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Mit dem Mai kam der neue Energieausweis

Red; 10. May 2014, 10:00 Uhr
Oberberg – Die Verbraucherzentrale Bundesverband und der Deutsche Mieterbund fordern eine einheitliche Regelung in Sachen Energieausweis – Der Mieterverein Oberberg informiert über neueste Entwicklungen zum Mieterrecht und bietet seine Hilfe an.


Ab diesem Monat wird die energetische Qualität des Gebäudes beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses wichtiger. Dann tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Diese bringt zwei entscheidende Neuerungen: In Immobilienanzeigen müssen bereits die wesentlichen energetischen Kennwerte angegeben werden. Der Energieausweis muss zum Zeitpunkt der Besichtigung vorgelegt und spätestens nach dem Abschluss des Vertrages an den Käufer oder Mieter ausgehändigt werden.

„Der Energieausweis kann dazu beitragen, dass die Energieeffizienz auch bei Immobilien zu einem wichtigen Entscheidungskriterium wird“, sagt Holger Krawinkel, Leiter des Geschäfts-bereichs Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Allerdings fordern Deutscher Mieterbund (DMB) und vzbv, den Energieausweis zu vereinheitlichen. „Angesichts ständig steigender Energiepreise und damit Heizkosten sind Informationen über den energetischen Zustand des Hauses wichtiger denn je, um die künftigen Wohnkosten realistisch einschätzen zu können", sagt der Bundesdirektor des DMB, Lukas Siebenkotten.

Derzeit gibt es zwei unterschiedliche Formen des Energieausweises: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. vzbv und DMB halten den bedarfsorientierten Energieausweis für mieter- und verbraucherfreundlicher. Nur so könne die Transparenz über den energetischen Zustand des Gebäudes hergestellt werden.

Die neue Energieeinsparverordnung  

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt vor allem die gesetzlichen Anforderungen an baulichen Wärmeschutz und Anlagentechnik - und zwar mit dem Ziel, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Daneben beinhaltet die neue EnEV Vorgaben, um Käufer und Mieter besser über die energetische Qualität des Gebäudes zu informieren. Künftig müssen schon in Immobilienanzeigen die Art des Energieausweises, die energetischen Kennwerte auf Basis der Endenergie, der Hauptenergieträger der Heizung sowie das Baujahr des Gebäudes angegeben werden.

Darüber hinaus müssen Verkäufer und Vermieter den Energieausweis zum Zeitpunkt der Besichtigung vorlegen und nach Abschluss des Vertrages unverzüglich an den Käufer oder Mieter aushändigen. Neue Energieausweise, die ab dem 1. Mai 2014 ausgestellt werden, weisen zudem Gebäude einer Energieeffizienzklasse von A+ bis H zu, so wie man es etwa bei Elektrohaushaltsgeräten kennt. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 15.000€ belangt werden.

Was steht im Energieausweis:

1. Die Kennwerte für die Effizienz des gesamten Gebäudes in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr.

2. Vergleichswerte von Durchschnittswerten anderer Gebäude: So können Mieter und Käufer unterschiedliche Immobilien besser miteinander vergleichen.

3. Eine Empfehlung zur Steigerung der Effizienz: hier werden Maßnahmen zur kosten-günstigen Verbesserung der Energieeffizienz festgehalten.

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis  

Der Bedarfsausweis macht eine Aussage über die energetische Beschaffenheit des Gebäudes. Die Werte geben an, wie hoch der zu erwartende Energieverbrauch aufgrund der energetischen Qualität der Gebäudehülle sowie der Anlagetechnik ist. Beim Verbrauchsausweis werden zumindest 36 Monate zusammenhängender Energieverbräuche des gesamten Hauses, unter Einschluss der jüngsten vorliegenden Abrechnungsperiode zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass hier die energetische Qualität des Gebäudes nicht berücksichtigt wird.

Der Mieterverein Oberberg berät jedes neu eingetretene Mitglied zu sämtlichen Mietrechtsfragen.

Bürozeiten
Mo. bis Do. von 9 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr.

Rechtsberatung:
Geschäftsstelle Gummersbach-Dieringhausen und Nebenstellen Waldbröl und Wipperfürth nach Vereinbarung.

www.mieterverein-oberberg.de 
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