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AggerEnergie im Clinch mit der Stadt Waldbröl

bv; 9. Apr 2014, 18:51 Uhr
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AggerEnergie im Clinch mit der Stadt Waldbröl

bv; 9. Apr 2014, 18:51 Uhr
Oberberg - Energieversorger erwirkt Einstweilige Verfügung vor Gericht - Stadt muss Ausschreibung von Konzessionen für Gas und Strom vermutlich wiederholen.
Von Bernd Vorländer

Die Meinungsverschiedenheiten zwischen der AggerEnergie als regionalem Energiedienstleister und der Stadt Waldbröl haben jetzt einen vorläufigen Höhepunkt gefunden. Das Landgericht Köln untersagte der Stadt per einstweiliger Verfügung, die ihr vorliegenden Angebote der teilweise stadteigenen Gesellschaft Energie- und Wasserversorgung Waldbröl (eww) anzunehmen und damit auf Grundlage eines  Ratsbeschlusses vom 26. März 2014 die beiden neuen Konzessionsverträge Strom und Gas abzuschließen. Rechtskräftig ist der Beschluss des Landgerichts zwar noch nicht, denn die Stadt Waldbröl kann dagegen noch Widerspruch einlegen, so dass das Verfahren sich durchaus noch zeitlich in die Länge ziehen könnte. Doch spricht einiges dafür, dass die Rechtsauffassung der AggerEnergie Bestand haben könnte.

Das Unternehmen hatte mit Hilfe einer auf Konzessions-Entscheidungen spezialisierten Kanzlei moniert, dass es zu keinem angemessenen Wettbewerb gekommen sei. „Unser Ziel als Gemeinschaftsstadtwerk ist es, im Sinne unserer kommunalen Gemeinschaft auch in Waldbröl an einem fairen und rechtlich sauberen Verfahren mitwirken zu können. Das ist so nicht erfolgt“, erläutert AggerEnergie-Geschäftsführer Frank Röttger. Mehrfach habe man die Vertreter der Stadt während des Verfahrens darauf aufmerksam gemacht, dass rechtliche Grundsätze grob missachtet würden, ohne dass darauf reagiert worden sei. "Das Auswahlverfahren in Waldbröl leidet unter markanten juristischen Fehlern", sagt Dr. René Voigtländer von der Kanzlei "Bird& Bird". Die Grundsätze eines diskriminierungsfreien, transparenten, fairen Bieterverfahrens seien nicht befolgt worden.

So habe die Stadt bei der Vergabe nicht nur verhindern wollen, dass Bieter den Rechtsweg beschreiten können, sondern sich auch offengehalten, die Spielregeln ad hoc ändern zu können. Dem habe das Gericht jetzt einen Riegel vorgeschoben. AggerEnergie-Geschäftsführer Gregor Rolland wies darauf hin, dass in diesen Tagen das Oberlandesgericht Karlsruhe ein entsprechendes Urteil in einem vergleichbaren Fall gefällt und die Konzessionsentscheidung einer baden-württembergischen Kommune für nichtig erklärt habe.

Die AggerEnergie bleibe in Richtung Waldbröl gesprächsbereit und werde an einem neuen Bieterverfahren teilnehmen, so Frank Röttger. Im Übrigen müssten sich Bürger und Unternehmen keine Sorgen über die Energieversorgung machen. Trotz Auslaufen des Gaskonzessionsvertrages Ende des Jahres sei die sichere Versorgung der Gaskunden in Waldbröl einschließlich Notdienst, Bürgertelefon sowie Energieberatung natürlich weiterhin gewährleistet.
  
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