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Aufklärung über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Red; 31. Mar 2014, 11:37 Uhr
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Aufklärung über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Red; 31. Mar 2014, 11:37 Uhr
Hückeswagen - Klaus Holland referierte im evangelischen Gemeindezentrum Lindenberg.
Nach der Begrüßung der zahlreichen Besucher durch Dietmar Kurz ( Diakonie-Ausschuss) und Werner Fabig (Hospizgruppe) hörten 120 vor allem ältere, interessierte Hückeswagener im evangelischen Gemeindezentrum Lindenberg  den Vortrag von Klaus Holland zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Klaus Holland, Verfasser der Vorsorgemappe und selbst als ehrenamtlicher Begleiter tätig, kann sehr gut nachvollziehen, welche Fragen die Menschen bewegt.  Immer wieder gehe es um die Frage „Wer soll für mich entscheiden, in meinem Sinne, wenn ich es selbst nicht mehr kann“. Die ausgefüllte Vorsorgevollmacht gilt nur dann, wenn der Mensch selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Allerdings muss der benannte Betreuer den Willen kennen. Deshalb sei es wichtig, nicht im stillen Kämmerlein allein für sich, sondern im Gespräch  mit den Angehörigen die Vorsorgevollmacht zu erstellen

Bei einer schweren Erkrankung solle der Arzt nahestehende Personen auch befragen, ob es Anzeichen für eine Willensänderung gebe. Bei einer solchen Situation verwies Holland auf die Palliativmedizin, mit der die Schmerzen des Patienten vermindert und das Lebensende erträglich gestaltet werden könnten. Er war erfreut zu hören, dass der Hückeswagener Arzt und Vorsitzende der Hospizgruppe, Werner Fabig, die entsprechende Qualifikation dazu hat.

  
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