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„Barrieren abbauen und Teilhabe ermöglichen“

Red; 5. May 2015, 10:10 Uhr
Oberberg Aktuell
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„Barrieren abbauen und Teilhabe ermöglichen“

Red; 5. May 2015, 10:10 Uhr
Oberberg - Anlässlich des heutigen „Europäischen Protesttages für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ ruft die Bundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier insbesondere zum Abbau von Barrieren im Sport auf.
Zum heutigen Aktionstag, dem „Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“, erklärt die oberbergische Bundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier: „Barrierefreiheit ist die wichtigste Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft. Nur wenn Menschen mit Behinderungen zu allen Bereichen der Gesellschaft Zugang haben, können sie selbstbestimmt leben. Dies betrifft nicht zuletzt auch das Wohnen in den eigenen vier Wänden und einen barrierefreien Zugang zu Sportstätten."


Unter dem Motto „Aufzug statt Auszug“ fordern die Aktivisten der zentralen Protest-Kundgebung in Berlin in diesem Jahr mehr barrierefreien Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. „Darum freue ich mich, dass wir den Abbau von Barrieren seit dem vergangenen Jahr wieder bezuschussen. Insgesamt stehen in unterschiedlichen Programmen knapp fünf Milliarden Euro Bundesgelder bereit, die in Barrierefreiheit investiert werden können. Beispielsweise rückt die Städtebauförderung das Thema Barrierefreiheit dieses Jahr in den Fokus und ermöglicht es Gemeinden, gezielt in ein barrierefreies Wohnumfeld zu investieren“, berichtet Engelmeier.

Auch im Sport sei Barrierefreiheit von entscheidender Bedeutung, damit Zugang und gleichberechtigte Teilhabe für alle möglich sind, erklärt die SPD-Politikern. „Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion dieses Thema im Koalitionsvertrag verankert“. Neben der Barrierefreiheit seien für viele Menschen mit Behinderungen auch angemessene Nachteilsausgleiche und Assistenzleistungen zentral, um selbstbestimmt leben zu können. Die SPD-Bundestagsfraktion packe darum auch die Reform der Eingliederungshilfe an. Ziel sei es, die Eingliederungshilfe aus dem „Fürsorgesystem“ herauszunehmen, die Personenzentrierung sowie das Wunsch- und Wahlrecht zu stärken und die Bedarfe zukünftig in einem bundeseinheitlichen Verfahren zu ermitteln. Wesentliche Verbesserungen seien darüber hinaus hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensanrechnung sowie der persönlichen Assistenz geplant. Das Bundesteilhabegesetz soll im Jahre 2016 verabschiedet werden und im Jahr 2017 in Kraft treten.   
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