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Kreis begrüßt Gesetz gegen illegalen Tierhandel

Red; 26. Jan 2015, 10:59 Uhr
Bild: Petra Thessmann --- Diese beiden Welpen wurden im Alter von circs vier Wochen, und somit viel zu früh, von der Mutter getrennt und auf einem Autobahnrastplatz in einem Karton gefunden.
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Kreis begrüßt Gesetz gegen illegalen Tierhandel

Red; 26. Jan 2015, 10:59 Uhr
Oberberg – Das Kreisveterinäramt weist darauf hin, dass ab sofort nur noch Welpen nach Deutschland gebracht werden dürfen, wenn sie einen dokumentierten Impfschutz gegen Tollwut haben.
"Vorsicht beim Kauf von Welpen, die aus dem Ausland stammen. Ab sofort dürfen nur noch Welpen nach Deutschland gebracht werden, wenn sie einen dokumentierten Impfschutz gegen Tollwut haben", erklärt Kreisveterinär Dr. Stefan Kohler. Bisher war die Tollwutimpfung nur für die gewerbliche Einfuhr von Hundewelpen vorgeschrieben. Privatpersonen, die Welpen transportierten, mussten nur bestätigen, dass der Welpe keinen Kontakt zu tollwutverdächtigen Tieren hatte. Mit der neuen tierseuchenrechtlichen Verordnung gelten seit dem 30. Dezember 2014 für Privatpersonen die gleichen Regelungen wie für gewerbliche Hundehändler.


Durch die neue Verordnung ist es generell verboten, Welpen ohne gültige Tollwutimpfung aus dem Ausland, auch aus EU- Mitgliedstaaten, nach Deutschland einzuführen. "Da in Osteuropa Tollwut noch weit verbreitet ist, ist diese Regelung sehr sinnvoll", meint der Kreisveterinär. Weiterhin ist die Kennzeichnung mit einem Mikrochip vorgeschrieben. Im jeweiligen EU-Land muss für jedes Tier ein Heimtierausweis ausgestellt werden. In diesem blauen Ausweis sind die Daten des Tieres und seine Chipnummer fälschungssicher eingetragen.




Der zuständige Dezernent des Oberbergischen Kreises, Dr. Christian Dickschen, begrüßt die Gesetzesänderung: "Die neuen Einfuhrbedingungen für Hundewelpen unterstützen die Behörden im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel. Im Veterinäramt erreichen uns immer wieder Beschwerden über möglicherweise illegalen Hundehandel. Bürgerinnen und Bürger informieren uns über Welpen aus Internetverkäufen, die schon krank übernommen wurden oder nach kurzer Zeit schwer erkrankten."

Das Kreisveterinäramt rät deshalb dazu, beim Erwerb eines Rassehundes auf einen seriösen Züchter zurückzugreifen. Auch Tierheime gäben zeitweise Rassehundwelpen mit Chip und Papieren ab. Dr. Kohler warnt vor Händlern, die sich als Hobbyzüchter ausgeben und mehrere Rassen im Angebot haben: "Vorsicht ist ebenfalls geboten, wenn Ihnen als Käufer das Muttertier nicht gezeigt wird, auffallend junge Welpen angeboten werden, Hunde an der Straße oder auf Märkten verkauft werden und kein EU- Heimtierausweis mit gültiger Impfung vorgelegt werden kann."  
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