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A.S. Création: Kartellamt erlässt Bußgeldbescheide

Red; 25. Feb 2014, 14:41 Uhr
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A.S. Création: Kartellamt erlässt Bußgeldbescheide

Red; 25. Feb 2014, 14:41 Uhr
Oberberg - Wegen des Vorwurfs unerlaubter Preisabsprachen mit anderen Tapetenherstellern sollen das Gummersbacher Unternehmen und Firmenverantwortliche insgesamt 10,5 Millionen Euro zahlen - Beteiligte wollen Bescheide anfechten.
Das Bundeskartellamt hat gegen vier Tapetenhersteller, deren Verantwortliche sowie den Verband der Deutschen Tapetenindustrie (VDT), Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 17 Millionen Euro wegen Preisabsprachen verhängt. Zu den betroffenen Herstellern gehören auch die Gummersbacher Unternehmen A.S. Création und Pickhardt + Siebert (P+S). Eingeleitet wurde das Verfahren mit einer branchenweiten Durchsuchung im November 2010 infolge eines Kronzeugenantrages der Tapetenfabrik Gebr. Rasch GmbH.


Nach Angaben der Bonner Wettbewerbsbehörde hatte P + S bei der Aufklärung der Preisabsprache kooperiert, weshalb das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (so genanntes Settlement) abgeschlossen wurde, was bei der Bemessung der Bußgelder berücksichtigt worden sei. Die gegen P + S ergangenen Entscheidungen seien bereits rechtskräftig.

Heute gingen die Bußgeldbescheide bei A.S. Création und den betroffenen Einzelpersonen ein. Sie beziehen sich nach Angaben des Unternehmens auf zwei der ursprünglich fünf Tatvorwürfe. Einer sei seitens des Kartellamtes inzwischen fallengelassen worden. „Darüber, ob die verbleibenden zwei Tatvorwürfe weiterverfolgt werden oder ebenfalls fallengelassen werden, hat das Bundeskartellamt noch keine abschließende Aussage getroffen“, hieß es in einer Mitteilung.

Das Bußgeld gegen die Gesellschaft beläuft sich auf 10,0 Millionen Euro, von den  Personen werden insgesamt 500.000 € gefordert. Beide Partien beabsichtigen,  gegen die Bescheide vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch einzulegen, „sofern nicht – was gegenwärtig jedoch nicht zu erwarten ist – die noch durchzuführende abschließende rechtliche Prüfung der Bescheide und ihrer Begründungen zu dem Ergebnis führt, dass eine Anfechtung ohne Aussicht auf Erfolg ist“, so das Unternehmen weiter.

Nach erster Einschätzung des Vorstands und der Rechtsberater habe das Kartellamt die vorgetragenen gewichtigen Argumente, die gegen Verstöße gegen Kartellrecht sprechen, nicht ausreichend gewürdigt. „Daneben erscheint selbst unter der Annahme, dass die Vorwürfe zutreffend sein sollten, die Höhe der Bußgelder unverhältnismäßig“, teilte A.S. Création mit.

Laut Kartellamt hatten die Verantwortlichen der Firmen auf VDT-Vorstandssitzungen im Jahr 2005 vereinbart, zum 1. März 2006 eine Preiserhöhung für Tapeten in Deutschland in der Größenordnung von fünf bis sechs Prozent durchzuführen. „Dabei sollte A.S. Création als Marktführer mit der Ankündigung voranschreiten. Der damalige Geschäftsführer des VDT hat die Umsetzung dieser Preisabsprache unterstützt, indem er Informationen von A.S. Création über deren bevorstehende Ankündigung der Preiserhöhung an alle Mitgliedsunternehmen des VDT weitergeleitet hat“, so die Behörde. 2007 soll es dann zu einer weiteren wettbewerbswidrigen Preisabsprache in vergleichbarer Höhe gekommen sein.  

A.S. Création hat aufgrund der Unsicherheiten, die mit einem Gerichtsverfahren verbunden sind, im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses 2013 „aus Vorsichtsgründen“ eine Rückstellung in Höhe von 2,0 Millionen Euro für die Risiken aus dem Kartellverfahren gebildet. Diese Summe werde nun noch einmal geprüft, der Vorstand geht aber nach jetzigem Stand davon aus, dass eine Erhöhung nicht erforderlich ist.
  
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