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Tod nach Prügelei: Angeklagte bleiben auf freiem Fuß

Red; 7. Feb 2011, 17:43 Uhr
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Tod nach Prügelei: Angeklagte bleiben auf freiem Fuß

Red; 7. Feb 2011, 17:43 Uhr
Wipperfürth - Hauptangeklagter zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt - Die weiteren Angeklagten bekommen Bewährungsstrafe oder Verwarnungen.
Am Kölner Landgericht wurde heute das Urteil im nichtöffentlichen Prozess um den gewaltsamen Tod des 18-jährigen Wipperfürthers gefällt. Der 20-jährige Hauptangeklagte Mehmet G. (alle Namen geändert) wurde zu einer Jugendstrafe, zwei Jahre auf Bewährung, verurteilt. Strafmildernd wirkte dabei, dass er seit der Tat nicht mehr auffällig geworden ist und eine Arbeitsstelle gefunden hat. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer am vergangenen Dienstag eine Jugendstrafe von 2,5 Jahren gefordert, diese hätte nicht auf Bewährung ausgesetzt werden können. Nur der Hauptangeklagte wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt, da laut rechtsmedizinischem Gutachten der erste Faustschlag zur Gehirnblutung und damit zum Tod des 18-jährigen Wipperfürthers geführt hatte.

Mit den weiteren Urteilen schloss sich das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft an. Demnach bekam der 19-jährige Angeklagte, Jamal P., eine achtmonatige Jugendstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt wird. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Sezal B. (18), Simone L. (18) und Lara L. (20) wurden lediglich verwarnt. Sie müssen Sozialstunden ableisten oder Geld an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Verurteilt wurden sie wegen Beihilfe und unterlassener Hilfeleistung.

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Siehe Artikel:

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