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Der Weg für den verkaufsoffenen Sonntag ist wieder frei

fj; 14. Dec 2018, 11:50 Uhr
Bild: privat.
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Der Weg für den verkaufsoffenen Sonntag ist wieder frei

fj; 14. Dec 2018, 11:50 Uhr
Engelskirchen – Nach einer Klage war der verkaufsoffene Sonntag anlässlich des Christkindmarktes in Gefahr – In einer Sondersitzung wurde gestern Abend eine neue Rechtslage geschaffen, sodass die Läden öffnen können (AKTUALISIERT).
Einstimmig hat der Engelskirchener Haupt- und Finanzausschusses in seiner gestrigen Sondersitzung eine neue Ordnungsbehördliche Verordnung beschlossen und so eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, auf der der verkaufsoffene Sonntag anlässlich des Christkindmarktes am kommenden Wochenende stattfinden kann. Dies war notwendig geworden, weil die Gewerkschaft Verdi gegen die Gemeinde Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht hat, um so zu verhindern, dass die Geschäfte in der Innenstadt am 16. Dezember öffnen. Dieser Klage gab das Gericht statt (OA berichtete).

Auch gegen die neue Verordnung könnte die Gewerkschaft noch einen Eilantrag einreichen. „Angesichts unserer ausführlichen Begründung der Verordnung gehen wir aber nicht davon aus, dass die Gewerkschaft diesen Versuch unternehmen wird“, so Engelskirchens stellvertretender Bürgermeister. Damit tritt die neue Ordnung nach Bekanntgabe in Kraft– und zwar heute. „Also noch rechtzeitig, damit unser verkaufsoffener Sonntag stattfinden kann“, so Hamm. Dies erleichterte vor allem die Engelskirchener Einzelhändler, die in der gestrigen Sondersitzung zahlreich vertreten waren und das Vorgehen Verdis zuvor bereits öffentlich kritisiert hatten (OA berichtete).



In einer ausführlichen Begründung zur neuen Ordnungsbehördlichen Verordnung hält die Engelskirchener Verwaltung fest, dass der Gesetzgeber jährlich höchstens acht verkaufsoffene Sonntage erlaubt, insbesondere, wenn „die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen, hinreichend gewichtigen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt“ und somit im öffentlichen Interesse liegt. Der Zusammenhang zwischen Christkindmarkt und verkaufsoffenen Sonntag, so argumentiert die Verwaltung, ergibt sich aus dem Umstand, dass die Verordnung vor allem für die Läden gilt, die unmittelbar in der Nähe des Marktes oder auf dem Weg dorthin liegen. „Der verkaufsoffene Sonntag im Zusammenhang mit dem Christkindmarkt stellt einen Erlebniseinkauf für die ganze Familie dar, weil er nur in der Vorweihnachtszeit stattfindet“, so die Verwaltung.

Dass der Christkindmarkt als Veranstaltung „hinreichend gewichtig“ ist, um eine Öffnung der Läden zu rechtfertigen, begründet die Verwaltung mit der Tatsache, dass der Markt gemeinsam mit der Christkindpostfiliale und dem Engelskirchener Engel als Wahrzeichen der Gemeinde Alleinstellungsmerkmale darstellt, die gemeinsam den Markenkern „Engelskirchen – Hier wohnt das Christkind“ bilden. Dass die Inhaber vor allem selber hinter den Kassen ihrer Läden stehen und im immer größer werdenden Wettbewerb mit dem Internet auf dieses Weihnachtsgeschäft angewiesen sind, hatten die Einzelhändler bereits im Vorfeld deutlich gemacht. „Hier kann man Engelskirchen eben nicht behandeln, wie ein Einkaufszentrum in einer Großstadt“, so Hamm abschließend.

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