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Krankenstand: Oberberg knapp unter Landesdurchschnitt

Red; 19. Jul 2018, 09:36 Uhr
Bild: Techniker Krankenkasse.
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Krankenstand: Oberberg knapp unter Landesdurchschnitt

Red; 19. Jul 2018, 09:36 Uhr
Oberberg - Laut Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse waren die Oberberger im vergangenen Jahr durchschnittlich 15,2 Tage krankgeschrieben – Hauptursache waren Rückenschmerzen, psychische Probleme und Infekte.
In Nordrhein-Westfalen (NRW) war jede Erwerbsperson im vergangenen Jahr durchschnittlich 15,4 Tage krankgeschrieben. Der Oberbergische Kreis liegt mit 15,2 Tagen knapp unter diesem Wert. Am untersten Ende der Skala liegt Bonn mit 11,8 Tagen - am obersten Gelsenkirchen mit 21,2 Tagen. Dies teilt die Techniker Krankenkasse (TK) auf Basis ihres aktuellen Gesundheitsreports mit. Hauptursachen waren psychische Probleme, Rückenschmerzen sowie akute Infekte der oberen Atemwege. Der Trend aus den Vorjahren setzt sich fort: Beschäftigte in Verwaltungsstädten wie Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster haben die wenigsten Fehltage - Arbeitnehmer im Ruhrgebiet die meisten. Im Ländervergleich lag die höchste Fehlquote in Mecklenburg-Vorpommern mit 19,4 Tagen - die niedrigste in Baden-Württemberg mit 12,3 Tagen pro Kopf.



„Der TK-Gesundheitsreport zeigt, dass es im Gesundheitsmanagement noch reichlich Luft nach oben gibt. Wenn ich als Arbeitgeber attraktiv sein möchte, muss ich mich auch um die Gesundheit meiner Mitarbeiter kümmern. Wir dürfen nicht nur darüber sprechen, was Beschäftigte krank macht, sondern vor allem darüber, welche Ressourcen wir fördern können, damit sie lange gesund bleiben", so Barbara Steffens, Leiterin der TK in Nordrhein-Westfalen. „Die TK unterstützt Firmen und entwickelt gemeinsam mit ihnen individuelle Lösungen, damit die Gesundheit der Mitarbeiter erhalten bleibt“, so Steffens.

Für ihren aktuellen Gesundheitsreport wertete die TK die Krankschreibungen der nahezu fünf Millionen bei der Kasse versicherten Erwerbspersonen aus. Mehr als 1,2 Millionen davon hatten ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Zu den Erwerbspersonen zählen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Empfänger von Arbeitslosengeld I.
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