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Demnächst entscheidet der Einzelrichter

lo; 12. May 2017, 13:20 Uhr
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Demnächst entscheidet der Einzelrichter

lo; 12. May 2017, 13:20 Uhr
Oberberg - Ab dem 1. Juli gilt die neue Rechts- und Verfahrensordnung des Westdeutschen Fußballverbandes - Welche Veränderungen kommen auf die Sportgerichte und die Vereine zu?
Zum 1. Juli tritt die neue Rechts- und Verfahrensordnung des Westdeutschen Fußballverbandes in Kraft. Im Amateurfußball kommt es zu verschiedenen Änderungen, die OA mit dem Vorsitzenden der Spruchkammer des Fußballkreises Berg, Stefan Flock, näher beleuchtet hat.

Neuer Name

Die Rechtsorgane heißen künftig nicht mehr „Spruchkammern“, sondern „Sportgerichte“. Eine Umbenennung, die Stefan Flock begrüßt. „Die Bezeichnung ‚Spruchkammer‘ ist nicht mehr zeitgemäߓ, findet er. Die Aufteilung bleibt unberührt: Nach dem Kreis-Sportgericht folgen das Bezirks- und das Verbandssportgericht als nächsthöhere Instanzen.  

Einzelrichtersystem und mündliche Verhandlungen

Die wesentlichste Veränderung tritt mit der Schaffung des Einzelrichtersystems ein. In diesen Fällen entscheidet der Vorsitzende des Gerichts oder ein Beisitzer im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens eigenständig. Sie haben die Aufgabe, Aussagen von involvierten Spielern, Schiedsrichtern und Zeugen sowie die Stellungnahmen der beteiligten Klubs einzuholen und zu prüfen.  

Anschließend informiert der Einzelrichter die Beteiligten über seine beabsichtigte Entscheidung. Die Prämisse ist, einen Konsens mit den Vereinen herzustellen und danach ein Urteil zu fällen. Die Satzungshüter versprechen sich durch dieses Prozedere eine Beschleunigung der Verfahren, die nach deren Einleitung binnen 14 Tagen abgewickelt werden sollen. Ein äußerst ambitioniertes Zeitfenster. Flock: „Es wird sich zeigen, ob dies in der Praxis umsetzbar ist.“


[Der Vorsitzende der Kreisspruchkammer, Stefan Flock.]

Mündliche Verhandlungen finden weiterhin statt, allerdings besteht das Sportgericht dabei nur noch aus dem Vorsitzenden sowie zwei Beisitzern. Dadurch werden die Verfahrenskosten gesenkt, die schriftlichen Verfahren sind in Zukunft sogar gebührenfrei.

Auf Flock und Co. kommen logistische Herausforderungen zu. In einem Geschäftsverteilungsplan muss beispielsweise festgelegt werden, welche Ligen den verschiedenen Einzelrichtern zugeteilt werden und wie die Kammer bei mündlichen Verfahren besetzt ist.

Alles steht und fällt mit der Kooperationsbereitschaft der Vereine. „Sie müssen sich mit der neuen Materie beschäftigen. Das ist nach meiner Einschätzung eine Grundbedingung. Wenn die Vereine mitarbeiten, wird es für sie einfacher. Ansonsten kommt auf die ehrenamtlichen Richter deutlich mehr Arbeit zu“, erläutert Flock.

Weiterhin gilt es, bei Einsprüchen die vorgegebenen Fristen einzuhalten. Was die Form angeht, reicht demnächst eine elektronische Kopie oder ein Fax. Bislang mussten die entsprechenden Dokumente zwingend per Einschreiben eingereicht werden. 

Die Verfahrensbeteiligten können übrigens jederzeit die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragen.  



Weitere Neuerungen      

Die Strafaussetzung zur Bewährung bei Sperren ab drei Monaten oder Geldstrafen ab 500 € soll in der kommenden Saison verstärkt angewendet werden. Beispiel: Ein Spieler wird wegen einer groben Unsportlichkeit für fünf Monate gesperrt, die letzten zwei können mit festgelegten Auflagen zur Bewährung ausgesetzt werden.    

Bei Anträgen auf sportgerichtliche Entscheidung gibt es künftig eine Berufungsmöglichkeit gegen das Urteil des Sportgerichts. 

Als „Zeichen, dass man mit der Zeit geht“ wertet Flock die Nutzung moderner Medien zur Urteilsfindung. Die Verwendung von Videos oder Fotos ließ die bisherige Rechts- und Verfahrensordnung unberücksichtigt, wobei die Kreisspruchkammer in einigen vergangenen Fällen bereits Bewegtbilder oder Handyaufnahmen zur Veranschaulichung des Sachverhaltes gesichtet hat.

Weitere Informationen zur Rechts- und Verfahrensordnung sowie die komplette Satzung sind auf der Homepage des Fußballverbandes Mittelrhein zu finden. 
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