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Verfassungsgericht bestätigt Kommunal-Soli

nh; 30. Aug 2016, 15:20 Uhr
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Verfassungsgericht bestätigt Kommunal-Soli

nh; 30. Aug 2016, 15:20 Uhr
Oberberg - Soeben hat das Verfassungsgericht in Münster entschieden, dass der sogenannte Kommunal-Soli verfasssungskonform ist - Richter weisen Klage von 70 Kommunen ab (AKTUALISIERT).
Von Nils Hühn

Mit Spannung wurde das Urteil des Landes-Verfassungsgerichtshofs in Münster erwartet. Kurz vor 11 Uhr verkündeten die Richter, dass der sogenannte Kommunal-Soli verfassungskonform ist. Damit wurde die Klage von mehr als 70 Städten und Gemeinden gegen das Stärkungspaktgesetz von NRW abgewiesen. Die Stadt Monheim, mit 22,5 Millionen Euro Hauptzahler, hatte bereits angekündigt, dass sie bei einer Abweisung vor das Bundes-Verfassungsgericht ziehen will. Im Oberbergischen Kreis mussten 2015 Morsbach (144.750 €), Wiehl (618.239 €) und Wipperfürth (228.498 €) den Kommunal-Soli zahlen.



Die Wiehler mussten bereits 2014 rund 1,7 Millionen Euro bezahlen und in diesem Jahr ist über eine Million Euro fällig. Aus diesen Gründen hatte sich die Stadt der Klage angeschlossen. „Jetzt haben wir Klarheit“, kommentierte Kämmerer Axel Brauer das Urteil nüchtern. „Durch die Abgabe erhöht sich unser Defizit“, erläuterte er die Folgen des Kommunal-Soli für Wiehl. Im kommenden Jahr wird die Stadt erneut über eine Million Euro zahlen müssen. „Das trifft uns erheblich“, so der Chef der Wiehler Finanzen. Ob sich die Wiehler auch an einer Klage vor dem Bundes-Verfassungsgericht beteiligen, steht noch nicht fest. Erst einmal müsse das Urteil studiert und mit den Rechtsanwälten besprochen werden. Danach wird das Thema im Haupt- und Finanzausschuss behandelt.
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