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Förderstopp droht - Keine Wunder für Waldbröl

nh; 28. Jun 2018, 18:50 Uhr
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Förderstopp droht - Keine Wunder für Waldbröl

nh; 28. Jun 2018, 18:50 Uhr
Waldbröl - Bürgermeister Peter Koester und Bau-Fachbereichsleiter Rolf Knott klärten heute mit der Bezirksregierung Köln die Auswirkungen des drohenden Nothaushaltes auf die Fördermaßnahmen der Waldbröler Stadtentwicklung.
Waldbröls Bürgermeister Peter Koester erläuterte heute gegenüber der Bezirksregierung Köln die prekäre Haushaltssituation aufgrund des Ratsbeschlusses vom 6. Juni (zum Bericht), den er beanstanden musste (zum Bericht), und der Zurückweisung dieser Beanstandung (zum Bericht) durch den Stadtrat am 20. Juni. Nach der Verfügung der Kommunalaufsicht vom 25. Juni (zum Bericht) erhält der Rat nunmehr in seiner Sondersitzung am 29. Juni letztmalig die Gelegenheit, eine der Gemeindeordnung entsprechende rechtmäßige Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts zu beschließen.

Dabei geht es insbesondere um die von der Verwaltung ermittelten zwingenden Erhöhungen der Hebesätze der Grund- und der Gewerbesteuer. Die Kommunalaufsicht hat angekündigt, Beschlüsse des Stadtrates aufzuheben. Dies bedeutet, dass sich die Marktstadt in der vorläufigen Haushaltsführung befindet, falls kein Beschluss gefasst wird, der den Auflagen der Kommunalaufsicht entspricht. Die Auflagen erfüllt nur der Verwaltungsvorschlag. Der Beschluss der vier Fraktionen SPD, UWG, Grüne und FDP nicht. Das heutige Gespräch diente der Klärung der Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung auf die bereits bewilligten und die noch zur Förderung anstehenden Maßnahmen der Städtebauförderung.


Die Bezirksregierung führte hierzu laut einer Pressemitteilung der Stadt aus, dass die Marktstadt in allen Anträgen stets erklärt habe, den Eigenanteil von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aller Maßnahmen, die im Grundförderantrag mit 23.027.100 € enthalten sind, tragen zu können. Die Bezirksregierung Köln ist deshalb bei der Anerkennung der Gesamtmaßnahme vom 8. Mai 2015 davon ausgegangen, dass der Eigenanteil von Waldbröl somit gesichert ist. Dieser Sachverhalt wurde auch jeweils von der Kommunalaufsicht bestätigt, da es ein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (HSK) gab.

Nunmehr ergibt sich allerdings nach Aussage der Bezirksregierung eine völlig neue Situation. Da Waldbröl nach der Verfügung der Kommunalaufsicht neue Projekte oder eigenständige Projektmaßnahmenteile, die einen finanziellen Eigenanteil erfordern, im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nicht beginnen darf, hat dies gravierende Auswirkungen auf die Maßnahmen der Städtebauförderung. Neue noch nicht bewilligte Maßnahmen sind im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ausnahmslos nicht mehr zu bewilligen.

Dies betrifft unter anderem die Projekte „Umbau der Kaiserstraße“, „Umbau der nördlichen Hochstraße bis zur Kaiserstraße“ und „Anlegung des Petz-Platzes“. Darüber hinaus ist ein Scheitern des Investorenauswahlverfahrens „Merkur“ abzusehen, weil eine teilweise Finanzierung dieses Projektes aus Mitteln der Stadterneuerung nicht mehr zulässig ist. Die Variante B mit dem Abriss des Merkurhauses aus Mitteln der Städtebauförderung käme ebenfalls nicht zum Zuge.

Eigenständige Projektmaßnahmenteile von bereits bewilligten Maßnahmen können nicht mehr ausgeführt werden. Da diese Projekte somit obsolet sind, sind auch die bisher ausgezahlten Zuwendungen zurückzufordern und Bewilligungsbescheide gegebenenfalls zu widerrufen. Zuwendungsbescheide sind begünstigende Verwaltungsakte, die nur unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden können. Da die Stadt Waldbröl jedoch die Eigenanteile in der vorläufigen Haushaltsführung nicht mehr tragen darf und die bewilligten Mittel somit nicht abgerufen werden können, muss die Bezirksregierung die Bescheide widerrufen.

Was bedeutet dies für einzelne Projekte? Bei dem Projekt „Gartenhallenbad für Alle“ werden voraussichtlich beauftragte Planungsleistungen in Höhe von rund 711.000 € zahlungswirksam. In 2017 wurden Mittel von 254.336 € abgerufen. Die Planung der Hallenbadsanierung stellt eindeutig einen eigenständigen Projektmaßnahmenteil dar. Eine Fortsetzung der Maßnahme mit weiteren Projektmaßnahmenteilen ist in der vorläufigen Haushaltsführung ausgeschlossen. Die Bezirksregierung muss deshalb den Bewilligungsbescheid widerrufen.

Eine Neubewilligung der Mittel ist unmöglich, weil inzwischen eine neue Priorisierung der Maßnahmen der Stadterneuerung erfolgt ist und Hallenbäder nicht mehr gefördert werden können. Die Stadt müsste somit die abgerufenen Mittel zurückzahlen, die Planungskosten gingen allein zulasten des städtischen Haushalts. Ein sofortiger Planungsstopp ist zu verfügen. Somit würde Waldbröl auf Dauer über kein Hallenbad verfügen. Hier ist die Situation insofern klar, dass bei vorläufiger Haushaltsführung eine weitergehende Sanierung des Altbaus (Rathaus) nicht mehr durchgeführt werden darf. Dies wiederum hat nach Aussage der Bezirksregierung zur Folge, dass der Förderzweck womöglich in Frage gestellt werden muss.

Die Bezirksregierung Köln stellt laut der Pressemitteilung der Stadt fest, dass das IEHK in der vorläufigen Haushaltsführung nicht fortgesetzt werden kann. Wichtige Maßnahmen wie das Hallenbad, das Merkur-Projekt sowie der Umbau der Kaiserstraße finden nicht mehr statt. Die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht und der Bezirksregierung ist hier eindeutig und deckt sich mit den Aussagen der Verwaltung vollinhaltlich. Bürgermeister Peter Koester erwartet, dass es ein Umdenken der Stadtverordneten von SPD, UWG, Grünen und FDP gibt. „Alles andere wäre eine Katastrophe“, so Koester gegenüber Oberberg-Aktuell.
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