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Drogenküchen-Betreiber droht lange Haftstrafe

nh; 8. Mar 2018, 12:30 Uhr
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Drogenküchen-Betreiber droht lange Haftstrafe

nh; 8. Mar 2018, 12:30 Uhr
Waldbröl - Ein 34-jähriger Waldbröler muss sich seit gestern vor dem Landgericht Bonn verantworten - In seiner Wohnung verarbeitete er große Mengen Rauschgift - Zum Verhandlungsauftakt machte er erstmals Angaben.
Von Nils Hühn

Am 25. Oktober 2017 durchsuchte die Polizei die Wohnung eines 34-jährigen Waldbrölers, weil ihm in einem anderen Fall Unterschlagung vorgeworfen wurde. Bei der Durchsuchung der Wohnung, die sich im Haus der Mutter nicht unweit der Innenstadt befindet, staunten die Ermittler nicht schlecht, als sie eine Drogenküche fanden. Hier soll der mehrfach vorbestrafte Mann zwar die Drogen nicht vollständig hergestellt, aber das Rauschgift weiterverarbeitet haben. Unter anderem soll er schnupfbare Amphetaminsalze erzeugt haben, wovon die Polizei rund 1,4 Kilogramm beschlagnahmten.

Bei der Durchsuchung fielen den Ermittlern weitere Chemikalien in die Hände. Zudem wurden circa 270 Gramm einer Substanz zur Herstellung von Ecstasy, 35 Gramm Cannabis-Material und 81 Trips, überwiegend LSD, gefunden, teilte ein Sprecher des Landgerichts Bonn mit. Außerdem entdeckten die Beamten eine Schusswaffe, Nunchakus (Würgehölzer) und fünf beidseitig geschliffene Wurfmesser. Der 34-jährige Montagehelfer muss sich seit gestern vor dem Landgericht Bonn verantworten.

Zum Auftakt brach der Angeklagte sein Schweigen und ließ sich ein. Dabei gestand er die Vorwürfe der Anklage weitestgehend. In der Folge rief die Kammer zahlreiche Zeugen auf und zeigte Bilder der Wohnung. Ein Sachverständiger äußerte sich zu der Schuldfähigkeit des 34-Jährigen, der sich zur Tatzeit wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und diverser Verkehrsdelikte auf Bewährung befand. Ein Richter hatte ihn jüngst zu einer Gesamtstrafe von elf Monaten verurteilt.

Im aktuellen Fall hat die Kammer bislang keine weiteren Zeugen benannt. Die Beweisaufnahme ist aber laut des Gerichtssprechers noch nicht geschlossen. Jetzt kommt es vor allem darauf an, wie die Verteidigung vorgeht und ob sie noch weitere Anträge stellt. Wenn nicht, könnten bereits am nächsten Verhandlungstag, 26. März, die Plädoyers gehalten werden. Dem angeklagten Waldbröler droht dieses Mal eine mehrjährige Haftstrafe.

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