Archiv

Gülle-Desaster: Angeklagter spricht von Sabotage

bv; 12. Sep 2017, 14:41 Uhr
Archivbild: Die Neye-Talsperre in Wipperfürth.
ARCHIV

Gülle-Desaster: Angeklagter spricht von Sabotage

bv; 12. Sep 2017, 14:41 Uhr
Wipperfürth – Beim Prozessauftakt wegen der Verunreinigung der Neyetalsperre beschuldigt der verdächtige Landwirt zwei Männer , kann aber eine dubiose SMS nicht wirklich aufklären.
Von Bernd Vorländer

Es war ein besonders verwerfliches Umweltverbrechen. Am 18. März 2015 flossen etwa 1,7 Millionen Liter Gülle in den Neye-Bach in Halver und später in die Wipperfürther Neyetalsperre. Im Bach und den angrenzenden Fischteichen starb nahezu jegliches tierische und pflanzliche Leben ab, in der Talsperre kam es zu einer biologischen Verödung. In beiden Fällen war der Richtwert für Ammonium-Stickstoff um mehr als das fünfhundertfache überschritten. Glück im Unglück: Ein Großteil der Gülle sammelte sich an der Staumauer der Talsperre am Boden und konnte abgepumpt werden.

Seit heute verhandelt die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Hagen gegen einen angeklagten Landwirt, dem vorgeworfen wird, für die Verunreinigung verantwortlich zu sein. Er soll mitten in der Nacht den Schieber zu einem auf seinem Grundstück liegenden Güllesilo geöffnet haben, sodass die Umweltkatastrophe ihren Lauf nahm. Am ersten Prozesstag des Indizienprozesses wies der Landwirt – wie in den polizeilichen Vernehmungen - erneut die Tat von sich. Stattdessen mutmaßte er Sabotage und beschuldigte zwei anderen Personen, den Umweltfrevel begangen zu haben. Allerdings kam beim heutigen Prozessauftakt heraus, dass der Landwirt noch in der Nacht eine SMS-Nachricht verschickt hatte, die dem Gericht zu denken gab. In dieser SMS, die um 1:45 Uhr verschickt wurde,  bekundete der Mann, gerade einen Rundgang gemacht zu haben und fügte hinzu: „Alles läuft.“


An den insgesamt noch folgenden sechs Prozesstagen werden zahlreiche Zeugen und Sachverständige gehört, unter anderem auch die heute von dem Angeklagten beschuldigten Männer. Das Urteil könnte Mitte Oktober erfolgen. Sollte das Gericht den Mann schuldig sprechen, droht dem Landwirt eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Nach Ansicht von Fachleuten dürfte aufgrund der besonders schweren Umweltstraftat eine mehrjährige Haft nicht ausgeschlossen sein. Im Zivilverfahren hatte das Landgericht Hagen bereits festgestellt, dass  der Landwirt verpflichtet ist, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Eine zunächst eingelegte Berufung war von dem Mann später wieder zurückgezogen worden.

Weitere ausgewählte Artikel zum Thema:


Neyetalsperre: Gewässer-Tod durch Gülleunfall? (März 2015)

Kriminelles Vorgehen und suboptimale Informationskette (April 2015)

Die Gülleblase ist entfernt (Mai 2015)  

Die Folgen der Güllekatastrophe (März 2016)   

Gülle-Katastrophe: Landwirt droht lange Haftstrafe (August 2017)
WERBUNG