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Urteil über Gülle-Katastrophe in den nächsten Tagen

bv; 8. Jun 2016, 15:46 Uhr
Archivbild: Bjoern Rebien.
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Urteil über Gülle-Katastrophe in den nächsten Tagen

bv; 8. Jun 2016, 15:46 Uhr
Wipperfürth – Gericht kündigt Grundsatzentscheidung zur Haftungsfrage an - Energieversorger EWR lehnte Güteregelung bei Neye-Talsperre ab.
Es war der 18. März 2015, als sich an der Wipperfürther Neye-Talsperre eine Umwelt-Katastrophe ereignete. 1,7 Millionen Liter Gülle waren vom Gelände eines Landwirts aus zunächst in einen Bach gelaufen, der schließlich in die Talsperre mündete, die als Trinkwasser-Reserve sowie Brauchwasser-Reservoir dient und vom Remscheider Energieversorger EWR betrieben wird. Tiere verendeten, Flora und Fauna wurden massiv geschädigt. Nur glücklichen Umständen, dass nämlich die Gülle weitgehend abgesaugt und in die Kläranlage nach Hückeswagen geleitet werden konnte sowie starken regengüssen war es zu verdanken, dass noch größerer Schaden vermieden wurde. „Es hätte alles noch viel schlimmer kommen können“, sagt EWR-Sprecher Klaus Zehrtner. Allerdings sei es für eine Entwarnung zu früh, da man die Spätfolgen noch nicht absehen könne.


Rechtlich wird das Umweltvergehen aber dieser Tage bewertet. Ein strafrechtliches Verfahren der Staatsanwaltschaft Hagen wird auf den verantwortlichen Landwirt noch zukommen.  Zivilrechtlich hatte die EWR den Mann auf Schadenersatz von über 200.000 € verklagt. Darin enthalten sind allerdings nicht die Folgen für Tiere und Pflanzen, die gar nicht beziffert werden können, sondern nur direkte Folgen des Vorfalls. Das Landgericht Hagen fällte heute noch kein abschließendes Urteil, kündigte aber an, ein Grundsatzurteil zur Haftungsfrage sprechen zu wollen. Allgemein wird erwartet, dass der EWR-Klage stattgegeben wird. Zuvor hatte der Energieversorger eine Güte-Regelung abgelehnt. „Wir sehen uns hier auch als Anwalt  der Verbraucher, die ein Recht auf sauberes Wasser haben“, so Klaus Zehrtner. Die Versorgung mit sauberem Trinkwasser sei jedenfalls zu keiner Zeit gefährdet gewesen.
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