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Mildes Urteil für Waldbröler Messer-Trio

pn; 12. Apr 2019, 14:50 Uhr
Archivbild: Peter Notbohm.
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Mildes Urteil für Waldbröler Messer-Trio

pn; 12. Apr 2019, 14:50 Uhr
Waldbröl - Mit einem Freispruch und zwei Jugendstrafen zur Bewährung endete der Prozess gegen drei Waldbröler am Bonner Landgericht – Das Opfer wollte die Täter nicht hinter Gittern sehen.
Von Peter Notbohm


Mit einem relativ milden Urteil endete heute der Prozess gegen drei Oberberger, die an Weiberfastnacht des vergangenen Jahres versucht hatten, einen heute 42-Jährigen Waldbröler auszurauben und im Laufe der Tat mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hatten. Den damals 16-jährigen Konrad I. (alle Namen geändert), der fünf Mal auf das Opfer eingestochen hatte und ihn dabei an Leber, Wade und Brusthöhle verletzt hatte, verurteilte die Kammer unter dem Vorsitz von Dr. Volker Kunkel zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung wegen versuchten schweren Raubes sowie gefährlicher Körperverletzung. Der mittlerweile 21-jährige befreundete Eugen L. wurde ebenfalls des versuchten schweres Raubes für schuldig befunden. Im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes sah das Gericht aber von einer konkreten Strafe ab und setzte diese ebenfalls zur Bewährung aus. Der 19-jährige Daniel T. wurde dagegen als Mitläufer, der noch rechtzeitig von der Tat zurückgetreten war, freigesprochen.


Dass es sich um ein mildes Strafmaß handle, betonte Richter Dr. Kunkel in seiner knapp einstündigen Begründung ausdrücklich: „Als wir diesen Prozess begonnen haben, hätte ich nicht im Traum daran gedacht, dass hier Bewährungsstrafen möglich sein könnten.“ Doch die Kammer sei nach langen Diskussionen schlussendlich zu diesem Urteil gekommen, unter anderem auch weil das Opfer wenig Interesse daran hatte, die Täter inhaftiert zu sehen. „Mein Mandant ist einfach ein sehr großzügiger Mensch“, erklärte der Anwalt des Nebenklägers, „ihm war vor allem die Aufklärung der Tat wichtig, da er kaum Erinnerungen daran hat.“ Für die Verurteilten habe neben ihrem Geständnis auch der inzwischen positive Lebenswandel gesprochen, führte der Vorsitzende weiter aus: „Sie haben alle Pluspunkte gesammelt, die man sammeln kann.“


Die Richter waren sich nach vier Verhandlungstagen sicher, dass Konrad I. und Eugen L. zunächst den losen Plan verfolgt hatten, ein Lotto-Geschäft zu überfallen, um ihren Drogenkonsum weiter finanzieren zu können. Nachdem sich dies jedoch als nicht realisierbar darstellte, reifte der Entschluss, an Karneval einen Betrunkenen zu überfallen. Andre K. wurde gegen Mitternacht das zufällige Opfer. Nach einer kurzen Verfolgungsjagd durch die Waldbröler Hochstraße, zu der auch Daniel T. hinzugekommen war, kam es vor der evangelischen Kirche zu einer kurzen Rangelei, in dessen Folge das Opfer mit einem Springmesser lebensgefährlich verletzt wurde.


Während die ebenfalls betrunkenen Täter ohne Beute zurück auf die Weiberfastnachtsparty in der Waldbröler Markthalle flüchteten, konnte sich Andre K. mit letzter Kraft in eine Gaststätte schleppen, brach dort zusammen und kam erst im Krankenhaus wieder zu sich, wo er eine Woche stationär behandelt werden musste. Durch die anschließende mehrwöchige Krankschreibung musste der Kraftfahrer eine berufliche Umschulung abbrechen und leidet noch heute unter den körperlichen und psychischen Folgen. Trotzdem begnügte er sich mit den Entschuldigungen der Täter sowie dem noch auszuhandelnden Schmerzensgeld, das sich vermutlich im unteren fünfstelligen Rahmen befinden wird.


Da sowohl die Anwälte der Verurteilten, als auch der Staatsanwalt, der leicht höhere Strafen gefordert hatte, auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil bereits rechtskräftig. Ins Gefängnis muss zumindest Konrad I. aber eventuell doch noch. Gegen ihn läuft ein weiteres Verfahren. Sollte er dort ebenfalls verurteilt werden, würde die Bewährung widerrufen.

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