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Flüchtiger Motorroller führte zu Drogennest

Red; 13. Nov 2016, 11:44 Uhr
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Flüchtiger Motorroller führte zu Drogennest

Red; 13. Nov 2016, 11:44 Uhr
Gummersbach/Wiehl – Durch Zufall machte die Polizei den Wohnsitz eines Drogendealers ausfindig und stellte dort Marihuana, Waffen und Bargeld sicher.
Am späten Freitagnachmittag wollte die Polizei auf der Dieringhauser Straße in Gummersbach einen Motorrollerfahrer anhalten und überprüfen. Er missachtete die Anhaltesignale und flüchtete über die Hohler Straße und Hochstraße in das Waldgebiet Meerhardt, wo eine Verfolgung für den Streifenwagen nicht mehr möglich war. Daraufhin wurde die über das Versicherungskennzeichen ermittelte Anschrift des Fahrzeughalters in Wiehl aufgesucht. Hier öffnete dessen 17-jähriger Sohn die Haustür. Durch die eingesetzten Polizeibeamten wurde unvermittelt deutlicher Marihuanageruch aus dem Haus wahrgenommen, heißt es im Polizeibericht. Nach erfolgter Belehrung wollten sie das Haus betreten, da der Verdacht des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln bestand.

Die Beamten verschafften sich trotz Gegenwehr des 17-Jährigen Zugang in das Gebäude. In einem Zimmer und einem angrenzenden Kellerraum wurden mehrere abgepackte Tütchen mit Marihuana, eine Feinwaage, weiteres typisches Betäubungsmittel-Zubehör, Bargeld in typischer "Dealer"-Stückelung sowie ein Schlagring und eine Schreckschusswaffe mit Munition gefunden und sichergestellt.

Ein 32-jähriger Wiehler, der sich in dem Zimmer aufhielt, räumte ein, bei dem 17-Jährigen schon mehrmals Marihuana erworben zu haben. In seiner Geldbörse wurden zwei Päckchen mit Betäubungsmitteln aufgefunden und ebenfalls sichergestellt. Bezüglich des Motorrollers konnte der Fahrzeughalter glaubhaft versichern, dass er diesen über seinen Sohn an einen 17-jährigen Gummersbacher verkauft habe.  Dieser wurde an seiner Wohnanschrift nicht angetroffen. Er hatte den Roller entgegen seiner Zusage auch noch nicht auf sich umgemeldet. Da er laut amtlicher Auskunft nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, wurde gegen ihn ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.

Der 17-jährige Wiehler hatte nach eigenen Angaben Betäubungsmittel konsumiert. Daraufhin wurde auf freiwilliger Basis eine Blutprobe entnommen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Waffengesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Gegen den 32-jährigen Wiehler wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet.

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