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Auch im EM-Jubel gibt es Regeln

Red; 22. Jun 2016, 16:23 Uhr
Bild: Martin Hütt --- Kopf rein, Fahne raus - diese Fans machen es richtig.
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Auch im EM-Jubel gibt es Regeln

Red; 22. Jun 2016, 16:23 Uhr
Oberberg – Nach dem gestrigen Fußballabend mit Siegen der deutschen und türkischen Mannschaften weist die Polizei darauf hin, dass das Blockieren von Straßen durch Korsofahrten und das Abfeuern von Feuerwerkskörpern verboten ist.
Zahlreiche Fußballfans verfolgten gestern Abend bei Public-Viewing-Veranstaltungen die Fußballspiele der Europameisterschaft. Aus polizeilicher Sicht verliefen diese allesamt ohne besondere Vorkommnisse. Auch bei den Korsofahrten nach dem Sieg der deutschen Mannschaft gab es laut Polizei keine Zwischenfälle. Wie die Polizei berichtete, blockierten Fans der türkischen Mannschaft nach deren Sieg aber Straßen in den Innenstädten von Bergneustadt und Gummersbach.

„Gegen feiernde Fans sowie Korso- und Jubelfahrten hat die Polizei nichts einzuwenden, solange es nicht zu konkreten Gefahrensituationen kommt“, so die Polizei. Insbesondere werden die Ordnungshüter konsequent einschreiten, wenn Personen durch gefährliche Fahrweisen, Sitzen auf Fahrzeugdächern oder Motorhauben, Hinauslehnen aus den Seitenfenstern oder dem Schiebedach sich selbst oder andere gefährden. Das Abschießen von Feuerwerkskörpern ist ebenfalls unzulässig.

Die Polizei weist darauf hin, dass das Blockieren von ganzen Straßenzügen und Kreuzungen eine erhebliche Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer darstellt. Bei einem solchen Verhalten ist je nach Einzelfall mit der Feststellung der Personalien, Platzverweisen oder Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeit zu rechnen. Weiterhin wird die Polizei bei erkannten Straftaten, wie Verkehrsgefährdungen und Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entsprechende Strafanzeigen fertigen.

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