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Angeklagter schweigt zum Prozessauftakt

pn; 3. May 2016, 16:17 Uhr
Bild: Peter Notbohm.
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Angeklagter schweigt zum Prozessauftakt

pn; 3. May 2016, 16:17 Uhr
Wipperfürth/Köln – Heute begann der Prozess gegen einen 23-Jährigen, der im vergangenen August einen Taxifahrer erstochen haben soll.
Von Peter Notbohm


Für reges Interesse sorgte am heutigen Mittag der Prozessauftakt gegen Andreas K. (Name geändert), der im letzten Spätsommer einen 63-jährigen Taxifahrer aus Much erstochen haben soll. Doch zu mehr als der Anklageverlesung durch Staatsanwalt Wolfgang Heß sollte es nicht kommen. Der 23-jährige Angeklagte, der seit der Tat in das LVR-Klinikum in Essen eingewiesen ist, verweigerte die Aussage. Vielmehr teilte seine Anwältin mit, dass sich ihr Mandant erst zum nächsten Prozesstag zur Sache äußern werde. Der vorsitzende Richter vertagte den Prozess daraufhin.


Dem in Hückeswagen geborenen Angeklagten, der zuletzt in Much lebte, wird vorgeworfen am 16. August des vergangenen Jahres sein Opfer heimtückisch erstochen zu haben. Zunächst sei er von seinem Wohnort nach Wipperfürth mit dem Taxi gefahren, konnte dort das Beförderungsentgelt über 89 Euro aber nicht bezahlen. Ein Versuch das Geld bei einer Bank abzuheben sei gescheitert. Der Taxifahrer habe den mutmaßlichen Täter daraufhin entweder zu einer Tankstelle für einen weiteren Geldabhebungsversuch oder zur Polizei zur Identitätsfeststellung bringen wollen. Dazu kam es allerdings nicht mehr. Gerade als das Taxi anfuhr, zog der Angeklagte ein mit sich geführtes Küchenmesser mit einer 15 Zentimeter Klinge aus der Tasche und stach 20 Mal auf sein Opfer ein.


Der 63-Jährige verblutete später an seinen schweren inneren Verletzungen, nachdem unter anderem eine Aorta in der Schulter verletzt worden war, in einem Krankenhaus, während der mutmaßliche Täter geflüchtet sei und sich sowohl der Bank-Karte als auch des Messers in einem Gebüsch entledigt habe. Da Andreas K. an einer bipolaren Störung leide, er bei der Tat vermutlich zudem unter Amphetaminen stand, geht die Staatsanwaltschaft von einer Wiederholungsgefahr aus und hält in ihrer Anklageschrift auch eine dauerhafte Einweisung in eine Klinik für möglich. Weiter geht es am kommenden Dienstag, wenn sich der Angeklagte äußern will.

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