Archiv

Geheimnisverrat: Harte Strafe für Polizisten

nh; 8. Apr 2015, 12:20 Uhr
Archivbild.
ARCHIV

Geheimnisverrat: Harte Strafe für Polizisten

nh; 8. Apr 2015, 12:20 Uhr
Oberberg - Am dritten Verhandlungstag fällte das Amtsgericht Waldbröl ein Urteil und verhängte gegen einen suspendierten Polizeibeamten (54) eine siebenmonatige Bewährungsstrafe (AKTUALISIERT).
Von Nils Hühn

Ohne Regung nahm der 54-jährige Angeklagte das harte Urteil hin. Dabei hatte es die Strafe gegen den derzeit suspendierten Polizisten in sich. Richter Carsten Becker sowie die zwei Schöffen sahen es als erwiesen an, dass der Mann aus Nümbrecht in zwei Fällen Dienstgeheimnisse verraten habe. „Sie haben den Ruf der Polizei schwer geschädigt“, erklärte der Richter. Alle Polizisten müssen nun darunter leiden, da sie als Kollektiv gesehen würden. Damit wurde auch das harte Durchgreifen begründet, das in einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung mündete. Zudem darf der 54-Jährige keine öffentlichen Ämter mehr ausüben und verliert den Beamtenstatus, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Innerhalb einer Woche können Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden.

Drei lange Verhandlungstage nahm sich das Amtsgericht Waldbröl Zeit, um zu klären, welche Straftaten der suspendierte Kriminalbeamte begangen haben sollte. Insgesamt warf die Staatsanwaltschaft ihm vier Verbrechen vor. Den unerlaubten Besitz einer Leuchtpistole konnte der 54-Jährige plausibel erklären, weshalb die Staatsanwältin hier auf Freispruch plädierte. Allerdings war sie der Überzeugung, dass er einmal Dienstgeheimnisse aus der Polizeidatenbank an seinem Sohn weitergab, mit dem Wissen, dass dieser diese Informationen weitergab. Hier zeigte sich der Nümbrechter geständig, allerdings war die Aktenlage in diesem Fall auch eindeutig.

Der Angeklagte bestritt allerdings, dass er Informationen an seinen Sohn und dessen Komplizen weitergab. Das Duo hatte am Nikolaustag einen schweren Raubüberfall in Nümbrecht-Loch begangenen und wurde deshalb zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt (OA berichtete). Obwohl hier Aussage gegen Aussage stand, gab es „besondere Indizien“, die den Richter und die zwei Schöffen von der Schuld des 54-Jährigen überzeugten. „Sie haben mit Kriminellen kooperiert“, fasste Becker zusammen. Als Staatsdiener sei er aber besonders verpflichtet gewesen, die Gesetze zu befolgen. Die  Loyalität gegenüber der Familie sei irgenwannn größer gewesen, als dem Staat gegenüber, führte Becker aus. Für beide Taten verhängte das Gericht die siebenmonatige Freiheitsstrafe.  

Die Staatsanwaltschaft warf ihm außerdem noch die Beihilfe zu einer Nötigung vor. Trotz zahlreicher Zeugenaussagen konnte dieser Vorwurf nach der Aussage des Richters nicht zweifelsfrei bewiesen werden. „Ich weiß, dass dem Gericht manche Lüge vorgetragen wurde“, so Becker. Dies kann weitere Konsequenzen nach sich ziehen.
  
Weitere Artikel zum Thema
Prozessfortsetzung brachte kein Urteil
Kommissar Zufall und der Pate von Köln

Zu diesem Artikel werden keine Leserkommentare freigeschaltet.
WERBUNG