Archiv

Missbrauchsprozess: Opfer muss nicht aussagen

nh; 28. Aug 2014, 14:20 Uhr
ARCHIV

Missbrauchsprozess: Opfer muss nicht aussagen

nh; 28. Aug 2014, 14:20 Uhr
Oberberg - Am zweiten Verhandlungstag des Prozesses gegen einen 59-jährigen Gummersbacher kamen weitere berührende Details zutage - Gericht sichtete Bilder vom Missbrauch - Zwölfjährige muss nicht aussagen.
Von Nils Hühn

Nachdem der angeklagte 59-jährige Gummersbacher bereits zum Prozessauftakt ein Geständnis ablegte (OA berichtete), fand gestern vorm Landgericht Köln der zweite Verhandlungstag statt. Der Gummersbacher soll ein Mädchen über einen Zeitraum von anderthalb Jahren mehrfach sexuell missbraucht haben. Das Opfer war zur Tatzeit zwischen zehn und zwölf Jahren alt und übernachtete fast an jedem Wochenende bei dem 59-jährigen Freund der Eltern aus Engelskirchen.

Gestern sagte der Klassenlehrer des Opfers, das aufgrund einer Lernbehinderung eine Förderschule besucht, vor dem Gericht aus. Ihm hatte sich das Mädchen im Frühjahr dieses Jahres anvertraut. Der Sonderpädagoge hatte sich seit geraumer Zeit Auffälligkeiten notiert und beobachtet, dass sich das Mädchen immer weiter verändert habe. Er berichtete von ungepflegtem Aussehen, Übermüdung und keiner kindgerechten Kleindung. Auch ein Bekannter des Angeklagten saß gestern im Zeugenstand. Er hatte ausgesagt, dass der Gummersbacher sich mit dem jungen Mädchen auch in der Öffentlichkeit gezeigt hatte.

Neben den Zeugenaussagen wurden auch die Bilder gesichtet, die der 59-Jährige von seinen sexuellen Übergriffen gemacht hatte. Die eindeutigen Fotos sowie das Geständnis des Angeklagten reichen dem Gericht aus, sodass das Opfer nicht auch noch vor dem Richter aussagen muss. Für kommenden Montag, 1. September wird das Urteil erwartet.

Zu diesem Artikel werden keine Leserkommentare freigeschaltet.
WERBUNG