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Angeklagter plädiert auf Notwehr

nh; 14. Sep 2018, 13:10 Uhr
Archivbild: Michael Kleinjung --- Die Tat ereignete sich in diesem Haus im Stadtteil Hackenberg.
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Angeklagter plädiert auf Notwehr

nh; 14. Sep 2018, 13:10 Uhr
Bergneustadt - Anfang des Jahres fügte ein heute 35-Jähriger einem Bekannten (31) in Hackenberg einen tödlichen Messerstich zu - Kommende Woche beginnt der Prozess vor dem Landgericht Köln.
Von Nils Hühn

Am kommenden Donnerstag wird die Anklageschrift gegen einen 35-jährigen Bergneustädter vor der 11. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht verlesen. Dem Angeklagten wird Totschlag zur Last gelegt. Er soll am Morgen des 23. Februar 2018 einen 31-Jährigen vor dessen Wohnung in Bergneustadt-Hackenberg „mit einem gezielten Messerstich ins Herz getötet haben“, heißt es vonseiten des Gerichts.

Der 35-Jährige habe vor der Wohnungseingangstür auf sein Opfer gewartet. Er hatte sich dorthin begeben, weil sie am Vorabend eine körperliche Auseinandersetzung hatten. Hierbei handelte es sich um einen Streit über eine gemeinsame Bekannte. Die Frau wollte offenbar keinen Kontakt mehr zu dem 35-Jährigen haben. Mit einem Baseballschläger soll das spätere Opfer auf die Unterarme des Angeklagten eingeschlagen haben.

Die Polizei nahm den Bergneustädter noch am Tattag fest. Einen Tag später wurde Haftbefehl erlassen und seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Anwaltlich vertreten wird er durch den Lindlarer Fachanwalt für Strafrecht, Oliver Lenort. Dieser sagte gegenüber Oberberg-Aktuell, dass er keine Mordmerkmale erkennen könne. „Im Prozess wird es darum gehen, ob mein Mandant in Notwehr gehandelt hat oder nicht“, so der Verteidiger. Sein Mandant hatte gegenüber der Polizei die Messerstiche, von denen einer tödlich war, zugegeben. Allerdings merkte er an, dass das spätere Opfer mit einem Baseballschläger auf ihn eingeprügelt habe.

13 Verhandlungstage sind für den Prozess angesetzt, das Urteil wird am 10. Dezember erwartet. Gespannt ist Verteidiger Lenort auf die Aussagen des Gutachters, der die Hämatome an den Unterarmen des Angeklagten untersucht hatte. Lenort: „Es wird darauf ankommen, ob der Gutachter bestimmen kann, ob die Hämatome vom Tattag stammen oder von der Auseinandersetzung am Vorabend.“ Für Totschlag kann vom Gericht eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren angeordnet werden.

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