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Drogendealer büßte mit seinem Vermögen

fj; 16. Mar 2018, 12:32 Uhr
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Drogendealer büßte mit seinem Vermögen

fj; 16. Mar 2018, 12:32 Uhr
Gummersbach – Für den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln ist ein 26-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden – Härter traf ihn, dass das Gericht die möglichen Einkünfte aus seinen Drogengeschäften einzog.
Ein Lehrstück mit der Botschaft „Eifere nicht den falschen Vorbildern nach“ gab es heute Vormittag am Amtsgericht Gummersbach zu sehen. Hier musste sich ein 26-Jährger verantworten, dem das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen vorgeworfen wurde. Die Taten ereigneten sich zwischen Juli und September 2016 im Oberbergischen und Märkischen Kreis.

Der Angeklagte gestand, im August 2016 Marihuana in Gummersbach verkauft zu haben. 3.850 € erzielte er als Kaufpreis. Auch mittels Telefonüberwachung durch die Polizei konnte ihm ebenfalls nachgewiesen werden, dass er weitere fünf Kilogramm Marihuana von einem unbekannten Dealer kaufen wollte, um sie an einen eigenen Kunden weiterzuverkaufen. Der ruderte jedoch zurück und bestellte statt der ursprünglich fünf Kilogramm nur ein Kilogramm und wollte dafür 4.500 € zahlen. Weil der Kunde dann aber schließlich ganz absprang, wertete die Justiz diesen Fall als Versuch.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zu Bewährung auszusetzen sein. Die Verteidigung führte zugunsten des Angeklagten ins Feld, dass er zuvor noch nie als Drogendealer oder auch –konsument in Erscheinung getreten sei: „Der typische Dealer startet erstmal mit kleinen Mengen, die er zum Beispiel in der Disco verkauft. Mein Mandant hat keine solche Vergangenheit“, so der Verteidiger. Er führte aus, dass der Angeklagte in stabilen familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen lebe, wohl aber die falschen Leute kennengerlernt habe. „Bei ihnen hat er gesehen, dass sich mit dem Dealen schnell viel Geld machen lässt. Jetzt hat er gelernt, dass dies eine Straftat ist und wird sicher nicht nochmal in Erscheinung treten.“

Dass dem Angeklagten das Verfahren eine Lehre war, glaubten auch Richter Ulrich Neef und die Schöffen, die ihn zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilten. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung des Geldbetrages an, den der 26-Jährige durch seine Drogengeschäfte hätte generieren können. Dieses sogenannte Gesetz zur Vermögensabschöpfung ist erst im vergangenen Jahr in Kraft getreten. Mit 8.350 € handelt es sich hier um ein teures Lehrgeld – das den Angeklagten sichtlich härter traf als die eigentliche Strafe.

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