Man muss die Vorgänge nicht kennen um zu prognostizieren, das Ding betreffend "Bestechung" geht doch aus wie das Hornberger Schießen. Mehr als nur einmal ist festgestellt worden, Bestechung ist gesetzlich als strafbar bestimmt nur öffentlichen Bediensteten gegenüber möglich um Ergebnisse von Amtsvorgängen zu manipulieren.. Und nicht unter bürgerlich rechtlichen Unternehmen und zivilen Personen.
Erwin Thierfelder
Man muss die Vorgänge nicht kennen um zu prognostizieren, das Ding betreffend "Bestechung" geht doch aus wie das Hornberger Schießen. Mehr als nur einmal ist festgestellt worden, Bestechung ist gesetzlich als strafbar bestimmt nur öffentlichen Bediensteten gegenüber möglich um Ergebnisse von Amtsvorgängen zu manipulieren.. Und nicht unter bürgerlich rechtlichen Unternehmen und zivilen Personen.