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Bescheide werden auf Steuererstattung überprüft

Red; 7. Feb 2019, 16:28 Uhr
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Bescheide werden auf Steuererstattung überprüft

Red; 7. Feb 2019, 16:28 Uhr
Oberberg - Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, wonach der abzugsfähige Anteil für außergewöhnliche Belastungen bei der Steuerberechnung zu erhöhen ist, hat - rückwirkend bis 2002 - geänderte Bescheide zur Folge.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden (Az.: VI R 75/14), dass der abzugsfähige Anteil der außergewöhnlichen Belastungen, zum Beispiel der Krankheitskosten, bei der Steuerberechnung zu erhöhen ist. Diese Rechtsänderung bewirkt, dass die Steuererklärungen aller Bürger, die in der Vergangenheit entsprechende Kosten geltend gemacht haben, auf eine Steuererstattung überprüft werden. „Ein Antrag ist nicht erforderlich. Die entsprechenden Fälle werden vom Finanzamt ermittelt und aufgrund der neuen Rechtslage geändert“, sagt Sabine Loock, Leiterin des Finanzamts Gummersbach.

Das Finanzamt wird in den nächsten Tagen daher eine Vielzahl von Steuerbescheiden versenden, da Änderungen rückwirkend ab dem Jahr 2002 vorgenommen werden. „Wenn Sie einen Bescheid für vergangene Jahre erhalten haben und eine Erstattung auf Ihrem Konto eingegangen ist, liegt dies wahrscheinlich an der Umsetzung des Urteils. Bitte schauen Sie dann in die Erläuterungen zu Ihrem Einkommensteuerbescheid. Dort finden Sie einen
Hinweis auf die Umsetzung des Urteils zu den außergewöhnlichen Belastungen. Wenn Sie keinen geänderten Bescheid erhalten, wirkt sich bei Ihnen die Rechtsänderung nicht aus“ so Loock.
 
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