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Stadt verbietet Silvesterfeuerwerk vor dem Rathaus

Red; 23. Dec 2018, 14:06 Uhr
Bild: privat.
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Stadt verbietet Silvesterfeuerwerk vor dem Rathaus

Red; 23. Dec 2018, 14:06 Uhr
Bergneustadt - Die Stadt hat eine Ordnungsverfügung zum Abbrennen von Pyrotechnik auf dem Rathausplatz erlassen, weil durch die Aufbauten für das „Bergneustädter Wintermärchen“ eine erhöhte Brandlast besteht.
Die Werbegemeinschaft Bergneustadt veranstaltet in Kooperation mit der Stadt Bergneustadt ab dem 5. Januar 2019 das „Bergneustädter Wintermärchen“ (Eisbahn auf dem Rathausplatz). Bedingt durch Aufbauten von Eisbahn und Zelten ist aktuell eine erhöhte Brandlast auf dem Großteil des Rathausplatzes gegeben. Daher seien erhöhte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, so das Ordnungsamt.

Aus Anlass der Feierlichkeiten zum Jahreswechsel 2018/2019 gibt die Stadt Bergneustadt Folgendes bekannt: 1. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) dürfen auf dem Rathausplatz der Stadt Bergneustadt, Kölner Str. 256, in dem Zeitraum vom 31. Dezember 2018 bis 1. Januar 2019 nicht gezündet werden. 2. Für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 gelten zusätzlich folgende Einschränkungen: Beim Abschuss von Raketen der Kategorie 2 muss ein Mindestabstand von 100 Metern zum Rathausplatz eingehalten werden.

Die Begründung dieser Verfügung kann bei der Stadt Bergneustadt, Kölner Str. 256, 51702 Bergneustadt, Zimmer 202 zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses eingesehen werden. Zuwiderhandlungen werden ordnungsrechtlich und strafrechtlich verfolgt.
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