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Nach neun Monaten U-Haft wieder auf freiem Fuß

nh; 21. Nov 2018, 14:05 Uhr
Archivbild: Michael Kleinjung --- Die Tat ereignete sich in diesem Haus im Stadtteil Hackenberg.
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Nach neun Monaten U-Haft wieder auf freiem Fuß

nh; 21. Nov 2018, 14:05 Uhr
Bergeneustadt - Das Landgericht Köln kam nach der Beweisaufnahme zum Tötungsdelikt eines 31-Jährigen in Hackenberg zu dem Ergebnis, dass der 35-jährige Angeklagte in Notwehr gehandelt haben könnte - Haftbefehl aufgehoben.
Von Nils Hühn

Nach neun Monaten Untersuchungshaft befindet sich ein 35-jähriger Bergneustädter wieder auf freiem Fuß. Das Landgericht Köln hob den Haftbefehl gegen den Angeklagten auf. „Mein Mandat ist natürlich sehr glücklich, nach so langer Zeit wieder nach Hause zu können“, erklärte Verteidiger Oliver Lenort. Seit Mitte September wird vor der 11. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht verhandelt. Dem Angeklagten wurde Totschlag zur Last gelegt. Er soll am Morgen des 23. Februar 2018 einen 31-Jährigen vor dessen Wohnung in Bergneustadt-Hackenberg „mit einem gezielten Messerstich ins Herz getötet haben“, hieß es in der Anklageschrift.

Der 35-Jährige hatte bereits bei seiner Festnahme am Tattag den tödlichen Messerstich zugegeben, allerdings auch berichtet, dass er vom späteren Opfer mit einem Baseballschläger angegriffen wurde. „Er hat in Notwehr gehandelt“, erklärte Lenort. Diese Aussage wurde im Rahmen der Beweisaufnahme auch von einem Sachverständigen untermauert. Dieser hatte die Verletzungen des 35-Jährigen untersucht und ausgesagt, dass diese am Tattag entstanden seien. „Der Unterarm meines Mandanten ist an drei verschiedenen Stellen gebrochen“, erklärte der Verteidiger, dass das spätere Opfer „mit drei kräftigen Schlägen“ auf den Angeklagten eingeprügelt hatte. Insgesamt habe die bisherige Beweisaufnahme das Ergebnis erbracht, dass dem Angeklagten die Aussage auf Notwehr nicht widerlegt werden könne.

Kommende Woche wird der Prozess fortgesetzt und am Mittwoch die Plädoyers gehalten. In der ersten Dezemberwoche wird das Urteil erwartet. Der Ausgang des Prozesses ist völlig offen. Es ist gut möglich, dass der Angeklagte das Gerichtsgebäude als freier Mann verlassen kann, aber auch, dass er eine Strafe erhält, wenn das Gericht von einer fahrlässigen Tötung ausgeht.

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