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Klause-Erweiterung: Dienstaufsichtsbeschwerde abgewiesen

Red; 16. Oct 2018, 15:35 Uhr
Oberberg Aktuell
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Klause-Erweiterung: Dienstaufsichtsbeschwerde abgewiesen

Red; 16. Oct 2018, 15:35 Uhr
Engelskirchen - Engelskirchener Grüne warfen Bürgermeister Karthaus vor, gegen die Gemeindeverordnung verstoßen zu haben – Kreis: Verfahren nicht zu beanstanden, Grüne: Kern der Beschwerde nicht behandelt.
Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist mir ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Engelskirchener Bürgermeister Dr. Gero Karthaus (SPD) gescheitert. Im Zusammenhang mit den Beratungen zur Beteiligung Engelskirchens an einem möglichen neuen Abschnitt des Gewerbegebiets Lindlar Klause hatten die Grünen dem Bürgermeister vorgeworfen, gegen die Gemeindeordnung verstoßen zu haben und sogar behauptet, er halte sich nicht an Recht und Gesetz (OA berichtete).



Die Kommunalaufsicht hat nun bestätigt, dass das monierte Verfahren nicht zu beanstanden sei. „Der Rathauschef und sein Verwaltungsteam sind froh, dass damit nun auch von offizieller Seite ihre Arbeit als einwandfrei bewertet worden ist“, heißt es dazu aus dem Engelskirchener Rathaus. Bürgermeister Dr. Karthaus, sein Vertreter Norbert Hamm sowie Ratsmitglieder hatten bereits in der jüngsten Ratssitzung an die Grünen appelliert, auch bei engagierten Diskussionen anderen gegenüber respektvoller und wertschätzender aufzutreten (OA berichtete).

Der Ortsvorstand von Bündnis 90/Die Grünen Engelskirchen wirft dem Oberbergischen Kreis in einer Stellungnahme vor, sich nicht mit dem Kern der Dienstaufsichtsbeschwerde befasst zu haben. Es ginge den Grünen nicht darum, in die Lindlarer Planungshoheit einzugreifen, sondern um die aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Absetzung eines Tagesordnungspunktes, unter dem man das Thema öffentlich diskutieren wollte. „Die Absetzung von der Tagesordnung wird vom Oberbergischen Kreis als Dienstaufsichtsbehörde nicht behandelt. Stattdessen behandelt man Dinge, die unstrittig sind. In Zukunft erwarten die Grünen Engelskirchen, dass die Dienstaufsichtsbehörde dem demokratischen Recht auf Aussprache Geltung verschafft, und fordern Überparteilichkeit ein“, heißt es in der Stellungnahme.
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