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OGS-Elternbeiträge auf dem Prüfstand

fj; 27. Jun 2018, 12:38 Uhr
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OGS-Elternbeiträge auf dem Prüfstand

fj; 27. Jun 2018, 12:38 Uhr
Engelskirchen – Aufgrund von Änderungen im Beitragsrecht diskutierte der Schulausschuss über Erhebung von Elternbeiträgen für die OGS der Grundschulen – Fraktionen streben „sozialgerechtere Staffelung“ der Beiträge an.
Die Elternbeiträge für die Offenen Ganztagsschulen (OGS) im Primarbereich nahm der Jugend-, Schul- und Sozialausschuss in Engelskirchen gestern auf den Prüfstand. Vorausgegangen war dem eine Änderung im Beitragsrecht: Zurzeit erhebt die Gemeinde OGS-Elternbeiträge zwischen 20 und 170 €. Laut Gesetzgeber kann der Schulträger ab dem 1. August Elternbeiträge bis zu einer Höhe von 185 € pro Kind erheben. Zur Überarbeitung der Beitragsstaffelung gemäß den neuen Richtlinien erarbeitete die Engelskirchener Verwaltung drei Varianten.

Als sozial ungerecht lehnten die Ausschussmitglieder Variante Nummer 1 ab. Hier wäre die bisherige Beitragstabelle um drei Stufen erweitert worden und die Beiträge auf bis zu 185 € im Monat angehoben. Auch Variante drei wurde nicht weiter in den Blick genommen, da sie nach einhelliger Meinung des Ausschusses den Haushalt zu sehr belastet hätte. Hierbei hätte sich die Staffelung zwischen den einzelnen Beiträgen bis zur Einkommensstufe fünf (Jahreseinkommen: 49.000 bis 61.000 €) auf circa 15 Prozent belaufen. Die Differenz bis zur letzten Einkommensstufe sollte in regelmäßigen Schritten in Höhe von 17 € auf die Einkommensstufen sechs bis elf verteilt werden.



Den größten Anklang fand Variante zwei (siehe Tabelle). „Diese führe dazu, dass in nahezu allen Einkommensstufen die bisherigen Elternbeiträge reduziert werden, um so eine insgesamt sozialgerechtere Staffelung der Beträge zu erzielen“, erklärte dazu die Verwaltung. Die Differenz zwischen den einzelnen Beiträgen läge bei 13 €. Auf Grundlage dieser Variante wollen die Fraktionen nun noch einmal beraten, um in der Ratssitzung am 11. Juli zu einer Abstimmung zu kommen. Einkommensschwache Familien (Einkommen unter 19.000 €) müssen dabei keinen Beitrag zahlen, Eltern mit einem Jahreseinkommen knapp über 19.000 € können einen Antrag auf Befreiung stellen.

Satzung der Gemeinde Engelskirchen über die Erhebung von OGS-Elternbeiträgen im Primarbereich:

Variante 2 (Basis für weitere Beratung in den Fraktionen)


[Zum Vergrößern auf die Tabelle klicken.]
  
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