Archiv

Glückliche Wendung für Jannes und seine Familie

fj; 7. Jun 2018, 11:27 Uhr
Bild: privat --- Jannes rund einen Monat nach der Stammzellentransplantation.
ARCHIV

Glückliche Wendung für Jannes und seine Familie

fj; 7. Jun 2018, 11:27 Uhr
Gummersbach – Die Krankenkasse von Jannes Kaiser sträubte sich plötzlich, Fahrtkosten für Nachuntersuchungen zu übernehmen – Nun gibt sie bekannt: Ein Mitarbeiter in Vertretung hat eine Ausnahmeregelung übersehen.
Am Dienstag berichtete Oberberg-Aktuell über Jannes Kaiser: Nach einer Stammzellentransplantation, die der siebenjährige, mit dem Down-Syndrom geborene Junge aufgrund einer schweren Erkrankung des blutbildenden Systems erhielt, musste er zu regelmäßigen Nachsorgeuntersuchungen in das Universitätskliniken Freiburg. Hier wurde auch der Eingriff selbst vorgenommen. Nachdem seine Krankenkasse, die BARMER, die Fahrtkosten zu diesen Untersuchungen bislang anstandslos übernommen hatte, wurde ein erneuter Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten plötzlich – und für seine Mutter ohne ersichtlichen Grund – abgelehnt. Denn eine ausdrückliche Empfehlung der Freiburger Ärzte lag der BARMER vor. „Am Telefon konnte mir das niemand erklären und immer wieder musste ich erneut erklären, warum es eigentlich geht. Ich hatte überhaupt keinen festen Ansprechpartner“, war Jannes Mutter Yvonne regelrecht verzweifelt (zum Bericht).

Noch am gleichen Tag meldete sich die BARMER bei Jannes‘ Mutter und sagte die weitere Übernahme der Fahrtkosten zu. Eine Sprecherin der BARMER erklärte dazu gegenüber dieser Zeitung, dass Krankenkassen grundsätzlich dazu verpflichtet seien, „die medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit von Leistungen zu prüfen. Für die unabhängige Einschätzung beauftragen die Kassen, wie gesetzlich vorgegeben, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Bei Krankenfahrten zu geplanten Behandlungen können in der Regel die Kosten zum nächstgelegenen, für die vorgesehene Therapie geeigneten Krankenhaus übernommen werden.“ Dies wäre in Jannes Fall eine Kölner Klinik gewesen.



Weil man in Freiburg aber über mehr Erfahrungen und Expertise auf dem entsprechenden Gebiet verfügt, empfahlen die Ärzte die Behandlung hier. Dies wertete die BARMER als begründete Ausnahme, um in Jannes‘ Fall auch die längere Anreise zu zahlen, ohne vorab eine Prüfung durch den MDK zu veranlassen, so die Sprecherin. „Als Frau Kaiser Ende März erneut die Kostenübernahme beantragt hat, hat ein Mitarbeiter, der sich während dieser Zeit in Vertretung um Jannes‘ Fall gekümmert hat, die Ausnahme leider übersehen. Stattdessen wurde der MDK mit einer Prüfung beauftragt. Nach dem negativen MDK-Gutachten mit einer Empfehlung für die Uniklinik Köln kam es dann zu einer Ablehnung der Fahrtkosten. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass dabei die Behandlung nicht infrage gestellt worden ist“, so die Sprecherin weiter. Man bedauere das Versehen und habe das Gespräch mit der Mutter gesucht.

Dies konnte Yvonne Kaiser bestätigen. „Man hat sich bei uns entschuldigt“, sagt sie sichtlich erleichtert. Von den Entwicklungen sei sie trotzdem überrascht: „Ich habe mehrmals versucht, telefonisch oder schriftlich etwas zu erreichen, bin aber immer wieder auf das negative MDK-Gutachten verwiesen worden.“ Darum freue sie sich nun umso mehr, eine feste Ansprechpartnerin genannt bekommen zu haben, an die sie sich zukünftig direkt wenden kann. Nach ihren eigenen Angaben habe man sie über die genaueren Hintergründe und die übersehene Ausnahmeregelung jedoch nicht informiert, sondern nur über eine „unglückliche Entscheidung“ gesprochen. Jannes‘ Mutter hegt den Verdacht, dass die öffentliche Berichterstattung ihren Teil zu der Entwicklung beigetragen hat. Hier widerspricht die Krankenkasse. Doch so oder so bedeutet das Ergebnis für Jannes Familie eine Sorge weniger.
WERBUNG