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Bessere Jobchancen für Flüchtlinge gefordert

Red; 23. Feb 2018, 12:48 Uhr
Bild: Tobias Seifert / NGG --- In der Gastronomie gibt es Start-Chancen für Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind.
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Bessere Jobchancen für Flüchtlinge gefordert

Red; 23. Feb 2018, 12:48 Uhr
Oberberg - 1.500 Flüchtlinge sind auf Job-Suche - Gewerkschaft NGG fordert Verbesserungen bei der Arbeitssuche.
Im Oberbergischen Kreis ist bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt „noch deutlich Luft nach oben“. Das jedenfalls sagt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Rund 1.500 Menschen mit Fluchthintergrund waren nach Angaben der Arbeitsagentur im Oberbergischen Kreis im vergangenen Dezember auf Job-Suche – darunter 748 Syrer, 206 Iraker und 179 Afghanen. Damit haben zwölf Prozent aller Menschen, die zuletzt im Kreis eine Arbeit suchten, eine Flucht hinter sich. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Köln spricht von einem „großen Potential für den regionalen Arbeitsmarkt“, das nicht ungenutzt bleiben sollte. „Geflüchtete haben es besonders schwer, einen Job zu finden“, sagt NGG-Geschäftsführer Mohamed Boudih.


Neben der Arbeitserlaubnis fehlten oft die nötigen Sprachkenntnisse oder eine ausreichende Schulbildung. Damit es im Betrieb dann auch rund laufe, müssten die Flüchtlinge ausreichend Deutsch sprechen und kulturelle Besonderheiten kennen, betont Boudih. Gut zwei Jahre nach der großen Zuwanderungswelle macht die NGG Druck: Es sei „höchste Zeit für mehr Anstrengungen von Politik und Wirtschaft, um Schutzsuchenden eine bessere Chance auf dem heimischen Arbeitsmarkt zu geben. Doch auch sie selbst müssen sich aktiv um einen Job kümmern.“ Die Branche könne besonders jungen Flüchtlingen eine Perspektive bieten – ebenso wie die Lebensmittelwirtschaft. Deshalb brauche man mehr staatliche Bildungsangebote, um Asylbewerber fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Die Zuwanderung biete angesichts des Facharbeiterbedarfs, den es in vielen Bereichen gebe, riesige Möglichkeiten – für Unternehmen und Schutzsuchende gleichermaßen, so Boudih weiter. An die Adresse der Betriebe macht der Gewerkschafter jedoch deutlich: „Es darf keine Aufweichung des Mindestlohns oder der Dokumentationspflichten geben.“
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